Stromverträge unter Spannung
Ein Energierversorgungsunternehmen aus Jena wurde im Urteil des LG Gera vom 16.7.2024 - 2 O 881/22 verurteilt, weil es nicht im Zuge einer Preiserhöhung ordnungsgemäß auf das Sonderkündigungsreicht seiner Kunden hingewiesen hatte. Auch die angekündigten AGB-Änderungen hat das Unternehmen nicht hinreichend kenntlich gemacht.