Der negative Corona-Test – Ein Datenschutzproblem?
Sind negative Corona-Tests Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO? Die besseren Argumente sprechen dagegen!

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Was Händler von digitalen Produkten, Inhalten und Dienstleistungen bald beachten sollten
Im Bundestag liegt derzeitig ein Kabinettsentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Gesetzestext) zur Diskussion vor. So fand am 01.03.2021 eine erste Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat statt und mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist noch innerhalb dieser Legislaturperiode zu rechnen: Ein guter Zeitpunkt, um den Gesetzesentwurf einmal genauer zu betrachten.
Es sei Sache des Antragsstellers des Nichtigkeitsverfahrens, nachzuweisen, und Sache des EUIPO, festzustellen, dass alle Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion bedingt sind.
Für den Absolit-Blog beschäftigen wir uns jeden Monat mit Aktuellem aus dem E-Mail-Marketing, stellen neue Urteile vor oder besprechen eine geänderte Gesetzeslage.
Jemand, der ein Geschäftsgeheimnis – hier eine Kundenliste des ehemaligen Arbeitgebers - verwendet, um den Inhaber zur Begleichung von offenen Forderungen zu bewegen, nutzt es im Sinne des § 2 Nr. 3 GeschGehG mittelbar.
Die Bundesregierung hat das Fondsstandortgesetz (FoStoG) beschlossen, unter anderem um Deutschland als Standort für Start-Ups attraktiver zu gestalten. Aber hilft das neue Gesetz bei der Mitarbeiterbeteiligung tatsächlich weiter?
Als Gebietsleiterin wird Marlene Schreiber die Gebietsgruppe Nordost koordinieren und zum weiteren Ausbau des Netzwerks und der Intensivierung des Austausches der Mitglieder beitragen.
Lars Thiess zu den Möglichkeiten dank des §128a Zivilprozessordnung
Eilanträge in Berlin, Hamburg und München. Es ist an der Zeit, dass sich die Verwaltungsgerichte intensiv mit den Schulschließungen befassen. Das Recht auf Bildung darf in der Pandemie nicht auf der Strecke bleiben.
Die neue Arbeitsschutzverordnung vom Januar 2021 und Maßnahmen des Berliner Senats - rechtmäßiges Vorgehen oder fragwürdige Praxis?
Prozessbevollmächtigter darf Inhalt der mündlichen Verhandlung nicht an Mandantin weitergegeben, die selbst nicht an der Verhandlung teilgenommen hat; Eingebrachte Unterlagen aus Parallelverfahren verlieren nicht automatisch Status eines Geschäftsgeheimnisses