Joint Control: Neues vom EuGH
AVV, JCA oder beides?
AVV, JCA oder beides?
Aufsichts- und Prüfungsverfahren der Kartellbehörden gehören für viele Unternehmen nicht zum Alltag. Wenn es dann doch dazu kommt, geht dies mit einer erheblichen Offenbarungspflicht gegenüber den Kartellbehörden einher; die den Behörden zur Verfügung zustellenden Informationen umfassen oft auch solche, die die viele Unternehmen zum Umfang ihrer Geschäftsgeheimnisse zählen würden. In der Praxis kann es aber dazu kommen, dass gerade derartige Informationen von den Kartellbehörden mit einigen Konkurrenten am Markt geteilt werden. Da die Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens aber gerade nicht in die Hand von Konkurrenten kommen sollte kommt es immer wieder zum Streit. Über einen solchen Fall verhandelte der Bundesgerichtshof vor kurzem unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Nicht selten formulieren Unternehmen ihre Stellenausschreibungen noch immer geschlechtsspezifisch und suchen bspw. nach einer „Sekretärin“ oder „Bürokauffrau“, obwohl derartige Formulierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig sind.
Mit Urteil vom 29.11.2023 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass auch ein exzessiver DSGVO-Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber nicht automatisch zum Rechtsmissbrauch führt. Dies gilt auch, wenn die Auskunft für den Arbeitgeber erheblichen Aufwand bedeutet. (OLG Nürnberg, Urt. v. 29.11.2023 – Az.: 4 U 347/21)
Der BGH entscheidet im Juli über die Frage, ob Aufnahmen einer Drohne von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Sollte er seiner bisherigen Linie folgen, wird dies starke Einschränkungen für die Vervielfältigung von Drohnenaufnahmen bedeuten.
Am 17.2.2024 trat der „Digital Services Act“ (VO (EU) 2022/2065, kurz „DSA“) vollständig in Kraft. Schon im letzten Jahr haben wir hierzu umfassend berichtet. Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht hat uns der DSA schon beschäftigt, etwa hinsichtlich notwendiger Werbekennzeichnungen. Dieser Beitrag schließt sich hieran an und behandelt die Regulierung sog. Dark Patterns durch den DSA.
Frankreich hat das Loi de vigilance, Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU sollte in dieser Woche eine Lieferkettenrichtlinie bekommen. Mangels Mehrheit im Ministerrat liegt die Abstimmung nun aber zunächst auf Eis.
Nach einer neuen Untersuchung der EU-Kommission drohen Influencern in Zukunft häufiger Abmahnungen.
Während der Data Act neue Ansätze und Lösungen für die Datenwirtschaft in der Union verspricht, stellen sich auch Fragen und Probleme. In diesem Beitrag möchten wir diese Fragen und Probleme aufzeigen und etwaige Überlegungen zu diesen Problemen teilen.
Zurückhaltend, zeitlos und filigran: der 2023 aufgekommene Trend in der Modewelt ist schlicht und vermeidet pompöse Abbildungen von Markenzeichen. Genau diese „Stille“ kann jedoch aus markenrechtlicher Sicht Probleme bereiten, denn auch Modeunternehmen der Quiet Luxury Branche sind nicht immun gegen Rechtsverletzungen. Es könnte ihnen sogar schwieriger fallen, sich mit ihren markenrechtlichen Ansprüchen durchzusetzen.
Nein. Nichtsdestotrotz aus Sicht der Arbeitgeber, Ärzte, Unternehmen & Co. vorerst eine wichtige Entscheidung im Vorgehen gegen unliebsame anonyme Bewertungen. Vorerst, weil es sich zum einen lediglich um eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren handelt und sich hier nun noch das Hauptsacheverfahren anschließen wird, das vielleicht erst beim BGH endet.
Was müssen Plattform zum Schutz des Urheberrechts alles beachten und welche Maßnahmen müssen sie dazu ergreifen? Das LG München I urteilte, dass Urheberinnen und Urheber jedenfalls nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Schadensersatz kann es dann noch oben drauf geben.