3. HÄRTING KI-Tag
KI in der Rechtspraxis – aktuelle Anwendungsfälle und spannende (Rechts-)Fragen
KI in der Rechtspraxis – aktuelle Anwendungsfälle und spannende (Rechts-)Fragen
Konkret ging es um die Frage, ob ein klagebefugter Verbraucherverband auch gegen einen GmbH-Geschäftsführer persönlich im Rahmen einer Verbandsklage wegen Verbraucheransprüchen vorgehen kann. Das Urteil schafft neue Rechtssicherheit für Geschäftsführende und grenzt die Unternehmerstellung im Sinne des VDuG klar ab.
Der „Green Deal“ – 2019 von Frau von der Leyen persönlich ausgerufen, verhieß Großes: Klimaneutralität bis 2050, Emissionshandel und Finanzierungshilfen in Milliardenhöhe. Nun folgte mit der „Empowering Consumers“-Richtlinie (EmpCo, 2024/825) ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel. So will es zumindest die Kommission verstehen. Neben einem Verbot von irreführender Green Claims regelt die Richtlinie umfassende neue Informationspflichten für Händler. Diese sollen bis März 2026 in nationales Recht gegossen werden und ab Ende September 2026 gelten. Konkret geht es zum Zwecke der Aufklärung der Verbraucher um Informationen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und freiwillige Herstellergarantien.
Am 21. November 2025 fand der 6. IT Juristinnentag in Hamburg statt – initiiert und organisiert von Marlene Schreiber und Nina Diercks. Die Veranstaltung brachte Juristinnen, Datenschutzexpertinnen, Tech-Spezialistinnen und zahlreiche Branchen-Interessierte zusammen, um sich zu aktuellen Entwicklungen, Trends und Herausforderungen im IT-Recht auszutauschen. Ein Tag voller Impulse, inspirierender Gespräche und lebendigem Networking, ganz im Zeichen von Wissenstransfer, Praxisnähe und Female Empowerment.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Name der bekannten James-Bond-Filmfigur „Miss Moneypenny“ keinen Werktitelschutz genießt (Urteil vom 4. Dezember 2025 - I ZR 219/24). Das bedeutet: Dritte dürfen die Bezeichnung „Moneypenny“ für eigene Dienstleistungen verwenden, ohne gegen Rechte aus dem Werktitelschutz zu verstoßen.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat mehrere Wort- und Bildmarken der AfD gelöscht – darunter das Parteilogo und das Kürzel „AfD“. Grund ist eine fehlende ernsthafte Nutzung der Marken über fünf Jahre hinweg. Damit verliert die Partei auf EU-Ebene den Markenschutz für sämtliche eingetragenen Waren und Dienstleistungen, sofern die Entscheidung rechtskräftig wird. Die Verfahren zeigen: Wer Marken nicht nachweisbar und markenmäßig im geschäftlichen Verkehr nutzt, riskiert deren vollständigen Verfall.
Ein veganer Likör, der „wie Eierlikör schmeckt“, darf als „Likör ohne Ei“ beworben werden – solange dem Verbraucher vermittelt wird, dass es kein „Eierlikör“ im Sinne der EU- Spirituosenkategorien ist. Das hat das Landgericht Kiel mit Urteil vom 28.10.2025 (Az. 15 O 28/24) entschieden.
Die Digitalisierung und insbesondere die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) stellen das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Am 11. November 2025 hat die auf das Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts Mün-chen I im Fall „GEMA gegen OpenAI“ ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Damit stärkt es die Position von Urheberinnen und Urhebern gegenüber KI-Anbietern und verpflichtet OpenAI zur Unterlassung und potenziellen Schadensersatzzahlung wegen Verwendung urheberrechtlich geschützter Liedtexte beim Training und Betrieb seiner Sprachmodelle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, hat aber Signalwirkung für die gesamte Branche
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) stammt aus dem Jahr 1977 – und sollte ursprünglich Fernlehrgänge regulieren, bei denen die Kommunikation analog über den Postweg geführt wurde. Heute ist das Gesetz weiterhin für Anbieter von Online-Schulungen oder Coachings hochaktuell. Der Bundesgerichtshof bestätigte in zwei kürzlich erschienen Entscheidungen (BGH v. 12.06.2025 - III ZR 109/24 und BGH v. 02.10.2025 – III ZR 173/24) eine weite Auslegung des Anwendungsbereichs des FernUSG. Das FerUSG kommt bereits zum Zuge, wenn Anbieter Schlagwörter wie beispielswiese ,,Absolvent“ oder ,,Lehrgang“ in der Kursbeschreibung verwenden. Weiterhin sind grundsätzlich auch Unternehmer-Verträge umfasst.
Mit Urteil vom 23.10.2025 hat das BAG entschieden, dass eine Arbeitnehmerin im Rahmen einer Equal Pay-Klage zum Vergleich auch das Gehalt eines männlichen Spitzenverdieners heranziehen kann und nicht die Medianentgelte entscheidend sind. Damit schärft das BAG den Rechtsschutz bei Entgeltgleichheitsklagen spürbar.
Der Streit um die Bezeichnung alkoholfreier oder veganer Alternativprodukte ist in vollem Gange. Lebensmittel dürfen gemäß Art. 9 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 17 LMIV (EU) Nr. 1169/2011 nur dann frei bezeichnet werden, wenn für das spezielle Lebensmittel keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung existiert. Dies ist beispielsweise bei Spirituosen oder Konfitüren bereits der Fall. Künftig könnten auch für Fleischersatzprodukte entsprechende Restriktionen gelten.
In der Vorlagefrage C-250/25 – Like Company vs. Google Ireland entscheidet der EuGH, ob das Training eines KI-Modells („Large Language Model“) auf urheberrechtlich geschützten Presseinhalten eine „Reproduktion“ (Vervielfältigung) im Sinne der Urheberrechts- bzw. des Leistungsschutzrechts der Presseverleger darstellt und ob diese Reproduktion unter die Text- und Data Mining Schranke (TDM) fällt. Zudem wird der EuGH sich zu der Frage äußern müssen, ob die Wiedergabe von Textauszügen durch einen KI-Chatbot eine öffentliche Wiedergabe darstellt, und wie mit Nutzeranfragen umzugehen ist, die gezielt Inhalte eines Presseartikels referenzieren.