Das IP-Recht ist einer der rechtlichen Eckpfeiler aktueller KI-Entwicklungen. Ob als Entwickler von KI-Systemen, Nutzer oder Werkschaffender: KI stellt uns vor neue rechtliche Herausforderungen. Wir beraten im Themenfeld KI topaktuell und sammeln hier die wichtigsten neuen Urteile zu künstlicher Intelligenz und Urheberrecht:
A. Verfahren aus Deutschland
- LG Hamburg – Az. 310 O 227/23 – Urheberrechte eines Fotografen bei der Vervielfältigung von Aufnahmen zu KI-Trainingszwecken; Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Vervielfältigung für das spätere Training zumindest bei wissenschaftlichen Modellen von § 60d UrhG gedeckt sein kann. Weiter lesen.
- BGH – Az. X ZB 5/22 – KI-Modelle können nicht Erfinder iSd § 37 Abs. 1 PatG sein. Zur Entscheidung.
B. Verfahren aus EU-Mitgliedsstaaten
- Městský soud v Praze (Bezirksgericht Prag) – Az. 10 C 13/2023 – KI-generierte Bilder sind kein tauglicher Schutzgegenstand des des Urheberrechts, weil keine Schöpfung einer natürlichen Person vorliegt. Der verwendete Prompt ist eine bloße Idee, die nicht vom Urheberrecht geschützt werden kann.
C. Verfahren aus den USA
- US District Court Southern District of New York – No. 1/23 CV 8282 SHS (Authors Guild v OpenAI) – Urheberrechte von Autoren bei der Verwendung ihrer Werke als KI-Trainingsdaten, insbes. auch dazu wie der Beweis der Verwertung von Werken bei Large Language Models zu führen ist. Anhängige Rechtssache. Weiter lesen.
- US District Court Southern District of New York – No. 1/23 CV 11195 (New York Times v Microsoft and OpenAI) – Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzungen von NYT-Artikeln beim Training von KI-Modellen. Insbes. zur Frage inwiefern LLM ein Ersatzprodukt für die genutzten Trainingsdaten darstellen. In diesem Fall also, ob ein LLM ein Ersatzprodukt für Zeitungen darstellt. Außerdem vertiefte Auseinandersetzung mit der Bedeutung von „high-value“-Text für das Training von KI-Modellen (NYT-Artikel stellen die drittgrößte Textsammlung an „high-value“-Text für KI-Training dar, so dass gute Argumente bestehen, dass das NYT-Archiv unerlässlich für die sprachliche Ausgereiftheit der Modelle ist). Zur Klage.
- US Disctrict Court District of Delaware – No. 1/23 CV 00135 (Getty Images (US) Inc. v Stability AI – Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung der Stock-Photo-Datenbank Getty Images beim Training der Bildgenerierungs-AI Stability-AI. Im Mittelpunkt steht der Charakter von Bildgenerierungs-Modellen als Ersatzprodukt für Stock-Datenbanken, sowie die gezielten Versuche Zugangsschranken wie Watermarks bei der KI-Entwicklung zu umgehen. Zur Klage.
- US Copyright Office Review Board – Théâtre D’opéra Spatial – KI-generierte Bilder erfüllen nicht die „Human Authorship“-Anforderung, wenn alle relevanten Elemente des Bildes KI-generiert sind. Bei „gemischten“ Werken bedarf es einer abwägenden Analyse der vom Menschen geschaffenen und der KI-generierten Elemente des Werkes. Der Anmelder ist insoweit darlegungs- und beweisbeblastet, wenn offensichtlich auch KI im Spiel war. Damit hält sich das Review Board an die Richtlinien des US Copyright Office für KI-generierte Werke. Zur Entscheidung.
- US Copyright Office Review Board – Zarya of the Dawn – Mangelnde „Human Authorship“ für einzelne mittels Midjourney erstellte Bilder, auch bei kompliziertem Prompting-Prozess, sowie bei leichter manueller Nachbearbeitung. Copright ist aber für die Anordnung und Auswahl der Bilder, sowie für begleitenden Text (in diesem Fall Comic-Sprechblasen) möglich. Zur Entscheidung.
- US Copyright Office Review Board – SURYAST – Auch kein „Human Authorship“, wenn ein selbst ausgewähltes Originalfoto mittels KI-Anwendungen nur verändert wird. Weiter lesen.
D. Verfahren aus China
- Beijing Internet Court (BIC) – (2023) Jing 0491 Min Chu No. 11279 (2023) – KI-generierte Bilder sind dem Urheberrechtsschutz nach chinesischem Urheberrecht zugänglich und der „Prompter“ erwirbt das Urheberrecht am generierten Bild, insbes. ist die „Intellectual Achievement“-Anforderung bei über 150 Prompts zur Generierung des finalen Bildes erfüllt.