Webinare im 1. Halbjahr 2025
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Wir beraten in- und ausländische Unternehmen und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Als hochspezialisiertes Team erarbeiten wir eine gründliche Sachverhaltsanalyse und entwickeln darauf aufbauend eine individuelle und ergebnisorientierte Fallstrategie. Wir sind verhandlungssichere Praktiker mit einem großen Verständnis für Wirtschaft, mit unternehmerischem Denken und immer mit engem persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten.
Wir entwerfen individualisierte Arbeitsverträge und Musterverträge für die Beschäftigten vieler Unternehmen. Wir erstellen Vergütungsmodelle wie Bonusvereinbarungen oder Mitarbeiterbeteiligungsmodelle für Start-Ups, Regelungen für die flexible Arbeitszeitgestaltung, Home-Office-Vereinbarungen, Bring-Your-Own-Device-Verträge oder Dienstwagenüberlassungsverträge.
Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil geschlossen oder verlagert werden muss, entwickeln wir Strategien für die arbeitsrechtlich-praktische Umsetzung. Wir begleiten gegebenenfalls Personalabbau oder Versetzung von Beschäftigen und erstellen nötigenfalls Massenentlassungsanzeigen für die Bundesagentur für Arbeit.
Wir begleiten den Kauf von Unternehmen oder Unternehmensgegenständen durch die Erstellung von arbeits- und kollektivrechtlichen Due-Diligence-Gutachten und der Gestaltung von Vertragsklauseln für den arbeitsrechtlichen Teil von Unternehmenskaufverträgen.
Eine unserer Kernkompetenzen ist die deutschlandweite Vertretung unserer Mandanten vor den Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht in allen gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen, Entfristungs- und Vergütungs- sowie Antidiskriminierungsklagen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Zeitarbeitsunternehmen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und der Personalvermittlung. Insbesondere beantragen wir die AÜG-Erlaubnis, Gestalten Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit Entleihern oder Arbeitsverträge für Leiharbeitnehmer und setzen Ansprüche der Mandanten vor Gericht durch.
Im Rahmen von betriebsverfassungsrechtlichen Themen entwerfen wir Betriebsvereinbarungen, Führen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und vertreten Arbeitgeber in der Einigungsstelle.
Wir beraten ständig HR-Abteilungen zu vielfältigen arbeitsrechtlichen Themen wie der dem On- und Off-Boarding von Mitarbeitern, der Vertragsgestaltung, der Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen und Abmahnungen, bei der Einführung neuer Prozesse wie Arbeitszeitkonten, Überwachungsmaßnahmen der Belegschaft oder Compliance Fragen.
Bei der Begründung von Dienstverträgen für Vorstände und Geschäftsführer aber auch in Trennungssituationen beraten und verhandeln wir die vertragliche Gestaltung bei der Anstellung oder die Abwicklung durch Aufhebungsverträge.
Wir beraten Verwerter zu allen Fragen rund um die Künstlersozialkasse.
Bei der Verlagerung oder Zusammenführung von Betriebseinheiten begleiten wir deren rechtliche Umsetzung.