TTPW-Beitragsreihe – Teil 2: Was hat politische Werbung mit Datenschutz zu tun?
Seit dem 10.10.2025 gilt die Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW). Mit der TTPW will der Europäische Gesetzgeber der unredlichen Beeinflussung von politischen Entscheidungen vorbeugen. Der Regelungsgedanke der TTPW ist zweifellos ein wichtiger: Politische Werbung greift in Gesetzgebungsprozesse und Wahlentscheidungen ein. Handelt es sich dabei um Desinformation, kann dies hochproblematisch sein. Die TTPW geht jedoch weiter und stellt politische Werbung als solche unter Generalverdacht. Dieser regulatorische Fehler ist bei der Anwendung der TTPW stets zu bedenken. Die Regelungen der TTPW sind komplex. Wohl auch deshalb hat die Kommission einen Leitfaden zur Implementierung der TTPW veröffentlicht. Vergleichbar mit anderen europäischen Regelungsregimen sieht auch die TTPW Sanktionen vor, die ergänzend zu sonstigen Sanktionsregimen, insbesondere denen der DSGVO, gelten. Zuständig für die Durchsetzung der TTPW sind die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden. Wohl infolge der Nähe zum „Politischen Berlin“ hat sich die Datenschutzkonferenz darauf verständigt, dass sich in Deutschland schwerpunktmäßig die Berliner Aufsichtsbehörde der TTPW widmen wird. Erste Verfahren werden bereits geführt, auch durch uns. In dieser Beitragsreihe stellen wir ausgewählte Rechtsfragen der TTPW vor und geben erste Antworten auf die zahlreichen Rechtsfragen im Umgang mit der Verordnung.