Das F.A.Z. Institut und QuantiQuest haben Deutschlands „TOP Anwälte 2027“ für Wirtschaftsanwälte veröffentlicht. Marlene Schreiber und Dr. Martin Schirmbacher von HÄRTING werden im Bereich IT-Recht ausgezeichnet.
Wir freuen uns über eine weitere Auszeichnung für unser IT-Team: Marlene Schreiber und Dr. Martin Schirmbacher zählen laut der aktuellen Studie des F.A.Z. Instituts und QuantiQuest zu den „TOP Anwälten 2027“ im IT-Recht. Beide werden in der am 16. September 2026 veröffentlichten Übersicht der ausgezeichneten Wirtschaftsanwält:innen für HÄRTING Rechtsanwälte geführt.
Marlene Schreiber und Dr. Martin Schirmbacher sind Partner:innen und Fachanwält:innen für IT-Recht bei HÄRTING und beraten Unternehmen seit vielen Jahren zu rechtlichen Fragen rund um Digitalisierung, Technologie und datengetriebene Geschäftsmodelle.
Hintergrund zur Auszeichnung
Die Studie „TOP Anwalt 2027“ wird vom F.A.Z. Institut gemeinsam mit QuantiQuest Research & Consulting durchgeführt. Grundlage der Auszeichnung für Wirtschaftsanwält:innen sind insbesondere Empfehlungen von Fachkolleg:innen sowie die Einschätzungen von Unternehmensjurist:innen. Für die aktuelle Untersuchung wurden zusätzlich rund 15.500 Unternehmensjurist:innen befragt; insgesamt flossen rund 36.000 Fachempfehlungen in die Untersuchung ein. Die Befragung fand von April bis Juni 2026 statt.
Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung und bedanken uns bei allen Kolleg:innen und Mandant:innen für das Vertrauen und die Empfehlungen.
➔ Zur vollständigen Sonderveröffentlichung „TOP Anwalt 2027 – Wirtschaftsanwälte“