Neue Kündigungsbuttons – die Kündigung von Onlineverträgen muss für Verbraucher:innen einfacher werden
Verbraucher:innen soll die Kündigung von Abonnementverträgen im Internet erleichtert werden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber als Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge mit Wirkung zum 01.07.2022 einen neuen § 312k BGB eingeführt. Die Kündigung eines Vertrages soll prinzipiell so einfach werden wie dessen Abschluss.
