Einordnung von Social Media-Aktivitäten als Influencer-Marketing oder Privatnutzung

Die erste Ausgabe aus dem Jahr 2023 der Zeitschrift Privacy in Germany ist erschienen.
Cookies und insbesondere das Einwilligungsmanagement über Cookie-Banner wird auch 2023 für Websitebetreiber:innen ein komplexes Thema bleiben. Nach dem Inkrafttreten des TTDSG Ende 2021 wurde zunächst erwartet, dass sich klare Vorgaben für das Einwilligungsmanagement herausbilden. Viele Einzelheiten sind jedoch weiterhin nicht eindeutig geregelt und Unsicherheiten verbleiben.
Die 6. Ausgabe der Zeitschrift Privacy in Germany ist im Dezember erschienen. Sichern Sie sich jetzt ihre Ausgabe.
Der neue Härting Internetrecht ist da!
Sebastian Schulz kommentiert auch in der 3 Auflage das Standardardwerk zum Datenschutz.
Kritische Auseinandersetzung von RA Sebastian Schulz mit dem Beschluss der DSK vom 22.09.2021
EuGH und BGH haben entschieden, dass die Inbox-Werbung in Postfächern kostenfreier E-Mail-Programme einer Einwilligung bedarf. Auch wenn diese kleinen Banner als Werbung erkennbar seien, müsse der Nutzer der E-Mail-Adresse zuvor einwilligen. Diese Entscheidungen belegen erneut den werbefeindlichen Trend der Rechtsprechung. Dass auch Werbebanner, die nicht per E-Mail versendet werden, als elektronische Post anzusehen sein sollen, macht den Umgang mit modernen Werbeformen nicht gerade einfacher.
Bedeutende Sportevents wie Fußballwelt- und Europameisterschaften oder die UEFA-Champions League waren immer schon soziale Großereignisse, die über den Stadionbesuch und das Fernsehen zu Hause hinausgingen...
Eine verfassungsrechtliche Bewertung des neuen § 11 Abs. 1a G 10 und der mit ihm ermöglichten weitreichenden Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden
Verbraucher:innen soll die Kündigung von Abonnementverträgen im Internet erleichtert werden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber als Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge mit Wirkung zum 01.07.2022 einen neuen § 312k BGB eingeführt. Die Kündigung eines Vertrages soll prinzipiell so einfach werden wie dessen Abschluss.