Mit diesem Beitrag soll zum einen mit dem Irrglauben aufgeräumt werden, dass Vorschriften zur Absicherung des Ein-Platz-Prinzips in Verbandsstatuten, die Gründung von privaten Sportligen o.ä. verhindern oder gar verbieten könnten. Ein anschauliches Beispiel, dass dies weder rechtlich noch faktisch möglich ist, lieferte jüngst die Gründung der European League of Football (ELF). Darüber hinaus soll gezeigt werden, dass die Berücksichtigung des Europäischen Sportmodells bei der kartellrechtlichen Bewertung von Regelungen und Maßnahmen von nationalen und internationalen Sportverbänden gegenüber Mitgliedern, die eine Konkurrenzliga wie die ESL gründen, entgegen der Auffassung von Heermann von entscheidender Bedeutung sein kann.
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