„googeln“ von Bewerbern? Nicht ohne DSGVO-Verletzung!
Mit Urteil vom 10. April 2024 hat das LAG Düsseldorf entschieden, dass Arbeitgeber, die im Rahmen eines Bewerbungsprozesses Google-Recherchen über Bewerber tätigen, diese darüber informieren müssen. Andernfalls ist mit Schadensersatzzahlungen zu rechnen. (LAG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2024, Az. 12 Sa 1007/23)