Datenschutzrechtliche Aspekte des digitalen Personalmanagements
Die Digitalisierung der Arbeitswelt in all ihren Facetten stellt Unternehmen, Personalverantwortliche und Arbeitgeber:innen vor große Herausforderungen.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt in all ihren Facetten stellt Unternehmen, Personalverantwortliche und Arbeitgeber:innen vor große Herausforderungen.
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Webinaraufzeichnung
Für Kurzentschlossene: Jetzt noch schnell anmelden zu "Datenschutz & Datensicherheit im Homeoffice nach DSGVO" dem Webinar von Marlene Schreiber und Thomas Dehler am 2.12. um 15:00 Uhr.
Die Digitalisierung stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Neben den Vorteilen ergeben sich auch datenschutzrechtliche Risiken.
Der von der LfD vertretene Weg einer „zwangsweise-freiwilligen“ Verpflichtung des Beschäftigten wird nur dann Bestand haben können, wenn in der mit dem Beschäftigten getroffenen Vereinbarung konkrete Modalitäten festgelegt sind, die im Falle eines tatsächlichen Zutritts der Aufsichtsbehörde den Eingriff in die Freiheiten des Beschäftigten auf ein minimalinvasives Maß reduzieren.
In einer aktuellen Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt, dass Arbeitnehmer nicht zur Zeiterfassung mittels eines Fingerabdruck-Scanners verpflichtet sind. Dies gilt auch dann, wenn das System nur Fingerlinienverzweigungen (Minutien) verarbeitet. Eine solche Verarbeitung von biometrischen Daten durch den Arbeitgeber ist nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO nur ausnahmsweise möglich.
Das LAG Düsseldorf erlaubt dem Betriebsrat nicht die Einsicht in die Personalakte der Arbeitnehmer. Hier sei das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen berührt.
Was sind die rechtlichen Grundlagen? Was ist im Beschäftigtendatenschutz oder im Homeoffice zu beachten? Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht zu den wichtigsten Fragen.
Die Browser-Verlauf ist grundsätzlich datenschutzrechtlich geschützt. Nicht aber, wenn man das Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzt.
Was sind die rechtlichen Grundlagen? Was ist im Beschäftigtendatenschutz oder im Homeoffice zu beachten? Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht zu den wichtigsten Fragen.