OVG Berlin-Brandenburg: Open-Air-Festival darf mit 50 Stunden „Dauerbeschallung“ durchgeführt werden
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem von HÄRTING Rechtsanwälten bereits am 14.7.2023 erstrittenen Beschluss (Az.: OVG 11 S 24/23) einen Anspruch der Veranstalterin eines Open-Air Festivals auf 50 Stunden durchgängiges Musikspielen bei seltenen Ereignissen nach der Ziffer 7.2 der TA-Lärm i. V. m. Ziffer 2 der Freizeitlärm-Richtlinie Brandenburg zugestanden. Die Interessen der Nachbarn hatten in diesem Fall zurückzustehen.
