EuGH: Ungleichbehandlung der Mietwagenunternehmen gegenüber Taxiunternehmen ist unzulässig!
Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 8.6.2023 (C-50/21 - „Prestige and Limousine”) klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen (für die u.a. BOLT und UBER die Plattform stellen) einzig mit wirtschaftlichen Argumenten unzulässig ist.