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Albrecht Doering ist Wirtschaftsjurist und hat sich seit März 2020 ausschließlich mit der Beratung von Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Privatpersonen zu Corona-Themen befasst. Im Gespräch mit Niko Härting zieht er Bilanz und berichtet von den zahlreichen Themenfeldern, bei denen in den letzten Jahren Rat gefragt war – vom Mietrecht über das Versicherungsrecht bis zum Sozialrecht und Subventionsrecht, von Schulen und Kindergärten bis zu Kneipen, Bars, Clubs und Theatern. An der HÄRTING-Helpline hat Albrecht Doering seit 2020 gemeinsam mit zahlreichen Kolleginnen ca. 10.000 Anfragen kostenlos beantwortet.

Albrecht Doering berichtet von einigen besonders krassen Fällen – Besuchsverbote in Altenheimen und Verbote von Familientreffen an Feiertagen gehörte dazu. In ca. 1000 Fällen führte der Weg zum Gericht. Die Erfahrungen bei den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten waren zum ganz überwiegenden Teil ernüchternd. Die Gerichte agierten ebenso ängstlich wie weite Teile der Öffentlichkeit. Selten hatte man den Mut, der Politik Grenzen aufzuzeigen. Die Begründungen, mit denen man Eilanträge zurückwies, waren oft haarsträubend. Dennoch sehen Albrecht Doering und Niko Härting keinen Anlass zu übermäßiger Schwarzseherei. Die Corona-Krise war eine gewaltige Belastungsprobe für den Rechtsstaat, und Juristinnen und Juristen, Datenschützerinnen und Datenschützer haben ihr rechtsstaatliches Handwerkszeug oft vernachlässigt oder aus Ängstlichkeit geschwiegen. Wer an den Rechtsstaat glaubt, sollte sich durch die erlittenen Rückschläge nicht beirren lassen. Aus den Corona-Jahren lassen sich einige Lehren ziehen für da zukünftige Ringen für Bürgerrechte und Datenschutz und gegen den Sicherheits-, Gesundheits- und Überwachungsstaat.