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Wie wir helfen
  • Vertragsgestaltung

    Wir beraten Unternehmen bei der vertraglichen Gestaltung Ihrer Implementierungs- und Entwicklungsvorhaben. Dazu gehört die initiale Gestaltung von IT-Verträgen oder die Bewertung und Anpassung von Vertragsentwürfen des Vertragspartners.

  • Agile Projekte

    Seit Jahren begleiten wir agile Softwareprojekte, von der Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung. Wir kennen die üblichen Methoden und bieten rechtliche Lösungen für die gegenseitigen Interessen der Vertragsparteien in einem agilen Projekt.

  • Vertragsverhandlungen

    Wir begleiten unsere Mandanten bei der Verhandlung von IT-Verträgen und setzen uns für die vertragliche Umsetzung ihrer Interessen ein. Dazu gehört die rechtliche Vorbereitung und das anschließende Vertragsmanagement.

  • Compliance-Anforderungen

    Unsere Beratung im Projekt umfasst auch das Aufzeigen von besonderen Compliance-Anforderungen, etwa aus dem Datenschutz- oder IT-Sicherheitsrecht.

  • IT-Outsourcing

    Wir beraten Unternehmen bei der Auslagerung eigener IT-Ressourcen. Dies umfasst die Beratung und vertragliche Gestaltung von Vorhaben zur externen softwaregestützten Abwicklung von Geschäftsprozessen etwa mittels Cloud-Services oder auch die Auslagerung von Hardware.

  • Projektstörung

    Gerät ein IT-Projekt in Schieflage, setzen wir uns für den Projekterfolg ein. Dazu führen wir erforderliche Gespräche mit der anderen Vertragspartei und verhandeln notfalls Nachtragsvereinbarungen. Ist der Projekterfolg nicht mehr erreichbar, setzen wir Ihre Interessen auch außergerichtlich durch.

  • Plattformen und Digitalisierung

    Wir unterstützen Unternehmen bei ihren Plattformvorhaben und sonstigen Digitalisierungsvorhaben. Dabei kümmern wir uns um die erforderlichen Vereinbarungen sowie sonstigen Rechtstexte und achten auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Anforderungen im Interesse unserer Mandanten.

  • Lizenzvereinbarungen

    Wichtig für den dauerhaften Erfolg eines IT-Projektes ist auch die rechtliche klare Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten, letztlich um den Schutz von Software und Datenbanken sicherzustellen. Wir beraten zum Umfang von Lizenzvereinbarungen und gestalten diese. Dabei haben wir etwaige besondere Anforderungen aufgrund von eingesetzter Dritt- oder Open Source-Software im Blick.

  • Arbeits- und gesellschaftsrechtliche Bezüge

    Je nach Projekt können sich neben der eigentlichen Projektumsetzung weitergehende rechtliche Fragen stellen. Wir beraten zu den arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Aufgabenstellung im Projekt.

  • Öffentliche Hand

    IT-Projekte der öffentlichen Hand unterliegen besonderen Anforderungen. Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der Projektumsetzung zu besonderen rechtlichen Fragestellungen etwa aus dem Vergaberecht oder aufgrund sonstiger verwaltungsrechtlicher Vorgaben.

Ansprechperson
Daniel Schätzle
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Das Recht der Informationstechnologien kennen wir von Anfang an. Es prägt unsere tägliche Arbeit und beschäftigt unsere Rechtsanwälte und Teams kanzleiübergreifend mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Dabei kennen wir nicht nur das Recht, sondern haben auch ein Verständnis für die Technologie.

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