Sie fragen, wir antworten: So trifft der Data Act Ihr Unternehmen!
Bei dem Wort „Sprint“ denken wir nicht nur an Leichtathletik, sondern auch an Scrum. Egal ob agile Projektmethoden oder klassisches Vorgehen nach dem Wasserfall-Prinzip: Wir begleiten IT-Projekte von Beginn an bis zum Projektabschluss und notfalls auch darüber hinaus. Dabei kennen wir beide Seiten.
Wir beraten Unternehmen bei der vertraglichen Gestaltung Ihrer Implementierungs- und Entwicklungsvorhaben. Dazu gehört die initiale Gestaltung von IT-Verträgen oder die Bewertung und Anpassung von Vertragsentwürfen des Vertragspartners.
Seit Jahren begleiten wir agile Softwareprojekte, von der Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung. Wir kennen die üblichen Methoden und bieten rechtliche Lösungen für die gegenseitigen Interessen der Vertragsparteien in einem agilen Projekt.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Verhandlung von IT-Verträgen und setzen uns für die vertragliche Umsetzung ihrer Interessen ein. Dazu gehört die rechtliche Vorbereitung und das anschließende Vertragsmanagement.
Unsere Beratung im Projekt umfasst auch das Aufzeigen von besonderen Compliance-Anforderungen, etwa aus dem Datenschutz- oder IT-Sicherheitsrecht.
Wir beraten Unternehmen bei der Auslagerung eigener IT-Ressourcen. Dies umfasst die Beratung und vertragliche Gestaltung von Vorhaben zur externen softwaregestützten Abwicklung von Geschäftsprozessen etwa mittels Cloud-Services oder auch die Auslagerung von Hardware.
Gerät ein IT-Projekt in Schieflage, setzen wir uns für den Projekterfolg ein. Dazu führen wir erforderliche Gespräche mit der anderen Vertragspartei und verhandeln notfalls Nachtragsvereinbarungen. Ist der Projekterfolg nicht mehr erreichbar, setzen wir Ihre Interessen auch außergerichtlich durch.
Wir unterstützen Unternehmen bei ihren Plattformvorhaben und sonstigen Digitalisierungsvorhaben. Dabei kümmern wir uns um die erforderlichen Vereinbarungen sowie sonstigen Rechtstexte und achten auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Anforderungen im Interesse unserer Mandanten.
Wichtig für den dauerhaften Erfolg eines IT-Projektes ist auch die rechtliche klare Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten, letztlich um den Schutz von Software und Datenbanken sicherzustellen. Wir beraten zum Umfang von Lizenzvereinbarungen und gestalten diese. Dabei haben wir etwaige besondere Anforderungen aufgrund von eingesetzter Dritt- oder Open Source-Software im Blick.
Je nach Projekt können sich neben der eigentlichen Projektumsetzung weitergehende rechtliche Fragen stellen. Wir beraten zu den arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Aufgabenstellung im Projekt.
IT-Projekte der öffentlichen Hand unterliegen besonderen Anforderungen. Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der Projektumsetzung zu besonderen rechtlichen Fragestellungen etwa aus dem Vergaberecht oder aufgrund sonstiger verwaltungsrechtlicher Vorgaben.