Open Source Software ist heutzutage aus der Softwareentwicklung nicht mehr wegzudenken. Aus rechtlicher Sicht ist dabei relevant, in welchem Umfang Rechte an dem Endprodukt erworben werden können. In diesem Beitrag zeigen wir auf, welche Risiken bei der Entwicklung und auch beim Erwerb von Software bestehen und wie diese gemeistert werden können.
Was ist Open Source Software?
Ein Softwarecode stellt grundsätzlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar. Als solches hat der Schöpfer wie bei Filmen oder Fotografien mit der Schaffung des Codes das alleinige Recht, die Software zu kopieren, verbreiten oder auf sonstige Art wirtschaftlich zu verwerten. Geschützt ist der Source-Code (dt.: Quelltext). Hierbei handelt es sich um den vom Menschen geschriebenen Code, den ein Computer in für ihn verständliche Anweisungen übersetzt und sodann ausführt.
Daraus folgt: Wer die Software eines anderen auf irgendeine Art verwenden möchte, benötigt hierfür entsprechende Nutzungsrechte, welche ihm durch einen Lizenzvertrag mit dem Urheber eingeräumt werden können. Dies kann gegen Entgelt (z.B. Microsoft Office 365) oder auch kostenfrei (sog. Freeware, z.B. Skype, Adobe Reader) erfolgen.
Das Urheberrecht ist Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Verwertung geistiger Werke. Gleichzeitig ist es aber auch eine Schranke für wirtschaftliche und künstlerische Weiterentwicklung. Andere Entwickler haben nur beschränkt die Möglichkeit, ein bestehendes Werk zur Grundlage ihrer eigenen Arbeit zu machen. Open Source Software hingegen verfolgt gerade den Zweck, jedem die Möglichkeit einzuräumen den der Software zugrundeliegenden Source-Code einzusehen, zu bearbeiten und die eigenen Weiterentwicklungen zu veröffentlichen. Grundlage hierfür ist ebenfalls ein Lizenzvertrag zwischen dem Urheber und den Nutzern, wobei bei Open-Source-Software besonders umfassende Nutzungsrechte eingeräumt werden. Es wäre jedoch ein gefährlicher Trugschluss hieraus zu schließen, dass die Nutzung von Open Source Software keinen Beschränkungen unterläge.
Wie darf ich Open-Source-Software verwenden?
Während die zulässige Nutzung von Open-Source-Software deutlich weiter ist als bei proprietärer Software ist, ist sie gerade nicht grenzenlos. Die Frage lässt sich umfassend nur unter Bezug auf den konkreten Lizenzvertrag beantworten. Um die Verwendung von Open-Source-Software zu erleichtern, wird sie meist unter bestimmten vorformulierten Mustern lizensiert. Hierdurch kann ein Nutzer schnell einordnen, auf welche Art er den Softwarecode rechtssicher weiterverwenden darf. Die Lizenzverträge lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen:
Copyleft-Lizenzen verlangen vom Lizenznehmer, dass dessen Weiterentwicklungen unter derselben Open-Source-Software weiterlizensiert werden. In anderen Worten ist eine wirtschaftliche Verwertung des Produkts faktisch ausgeschlossen, wenn bei der Softwareentwicklung Copyleft-Software in einer Weise eingebunden wird, die den Copyleft-Effekt auslöst. Wann dies der Fall ist, ist in erster Linie eine technische Frage. Zwar ist es dem Lizenznehmer meist nicht untersagt, ein Entgelt für die Einräumung von Nutzungsrechten von Open-Source-Software zu verlangen. Allerdings ist es sinnlos, da er ohnehin verpflichtet ist, den Source Code zu veröffentlichen. Ebenso kann er Dritten nicht die weitere Verwendung der Software untersagen. Hierdurch würden vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem ursprünglichen Urheber verletzt werden. Das prominenteste Beispiel für Copyleft-Lizenzen ist die GPL-Lizenz, welche zugleich zu den restriktivsten Lizenzen zählt. Weniger restriktive Copyleft-Lizenzen wie zum Beispiel die Mozilla Public License erlauben die Weitergabe unter einer proprietären Lizenz unter bestimmten Bedingungen.
Permissive Software enthält dagegen gerade keine Verpflichtung hinsichtlich der Lizenz, unter der der Lizenznehmer sein Werk weiterverbreiten muss. Es ist somit ohne weiteres möglich, Open Source Software in eine Software einzubinden, die sodann proprietär weiterverbreitet werden soll. Beispiele für Permissive-Lizenzen sind die Apache- oder die BSD-Lizenz.
Wie gestaltet man den rechtssicheren Umgang mit Open-Source-Software?
Die größte Bedeutung erlangt die Frage des rechtssicheren Umgangs mit Open-Source-Software bei der (Weiter-)entwicklung von Software. In der Regel geht es dem Auftraggeber darum, die Software wirtschaftlich verwerten zu können. Dies setzt wiederum voraus, dass er ausschließlicher Rechteinhaber des Werkes ist und den Source Code geheim halten kann. Ein Risiko entsteht daher bei der Verwendung von Copyleft-Software. Dies wird auch als „viraler Effekt“ von Open-Source-Software bezeichnet. Essentielle Voraussetzung für sämtliche Maßnahmen mit Hinblick auf die Verwendung von Open Source Software ist eine lückenfreie Dokumentation der verwendeten Lizenzen.
Werden in einem Projekt mehrere Open-Source-Lizenzen miteinander kombiniert, ist in der Regel eine Prüfung der Kompatibilität erforderlich. Einige Copyleft-Lizenzen schließen nämlich die Verwendung von Code aus, der unter anderen Lizenzen steht. Auf technischer Ebene ist allerdings vorab zu klären, ob überhaupt eine Kombination im lizenzrechtlichen Sinne vorliegt. Die Kriterien hierfür weichen je nach Lizenz voneinander ab; sind bei der verbreiteten GPL jedoch relativ streng.
Liegt eine Kombination im Sinne einer der Copyleft-Lizenzen vor, so ist die Inkompatibilität der Lizenzen die Regel. Beide Copyleft-Lizenzen verlangen grundsätzlich, dass das bearbeitete Produkt unter ihrer jeweiligen Lizenz veröffentlicht wird. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine der Lizenzen eine Veröffentlichung auch unter anderen Lizenzen gestattet.
In einem letzten Schritt ist zu prüfen, ob eine permissive Lizenz ggfs. eine Verpflichtung enthält, die zu einer Verletzung der Bestimmungen der Copyleft-Lizenz verpflichten würde. Während die Verbindung von mehreren permissiven Lizenzen untereinander, unproblematisch ist,
Ohne Probleme können Lizenzen ohne Copyleft-Effekt (permissive Lizenzen) miteinander verbunden werden.
Zusammenfassung
Open-Source-Software ist in der Softwareentwicklung unverzichtbar, verlangt aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung, um die aufgezeigten Risiken einschätzen und abwenden zu können. Durch unsere Erfahrung mit einer Vielzahl erfolgreicher IT-Projekte können wir Sie umfassend beraten, von der Konzeptionsphase über den Vertrieb bis hin zum Verkauf von Software als Asset-Deal oder auch im Zusammenhang mit der Veräußerung ganzer Unternehmen.