Der Digital Services Act – Was folgt für Plattformen und Online-Businesses?
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Drei-Kerle-Papa, IT-Jurist und manchmal auch nur IT.
In Co-Leitung des Teams Digital
Deutsch, Englisch
Nach dem Studium an der Humboldt Universität zu Berlin und der University of London (Queen Mary and Westfield College) und seinem Referendariat in Berlin wurde Daniel Schätzle Anfang 2013 als Rechtsanwalt zugelassen. Bei HÄRTING Rechtsanwälte ist er seit 2004 und beschäftigt sich seither mit IT-rechtlichen Fragestellungen. 2015 wurde er in die Partnerschaft aufgenommen. Seit 2019 wird er im Best Lawyers Ranking in der Kategorie Informationstechnologierecht geführt. Seit 2020 auch in der Kategorie Datenschutzrecht. Die WirtschaftsWoche zählt ihn seit 2020 als TOP Anwalt in der Kategorie Datenschutzrecht