Das EU-US Data Privacy Framework – Überblick und To Do‘s für die Praxis
Hier das Webinar vom 28.09.2023 ansehen

Hier das Webinar vom 28.09.2023 ansehen
In Folge 42 von HÄRTING|fm sprechen Marlene und Martin mit Nico Zorn über CRM und effektives E-Mail-Marketing.
Bei dem kostenfreien Event "Women in Tech" von Meta und dem bevh hält Marlene Schreiber die Eröffnungskeynote. Stay tuned!
Donnerstag ist Webinartag! Jetzt kostenlos anmelden.
Influencer berichten immer wieder über Abmahnungen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik. Mit diesen Abmahnungen könnte schon bald Schluss sein. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird demnächst darüber entscheiden, ob die neue urheberrechtliche „Pastiche-Schranke“ der Kunstfreiheit neue Spielräume eröffnet.
Die US-amerikanische Authors Guild hat einen class-action lawsuit gegen ChatGPT-Entwickler OpenAI eingelegt, in dem OpenAI Urheberrechtsverletzungen beim Training seiner GPT-Modelle vorgeworfen wird.
Wird durch den Discounter das Ansehen der Marke geschädigt? Aldi Süd wurde vor dem OLG Düsseldorf erfolgreich dazu verurteilt, den Verkauf von Parfumprodukten der Marken JOOP! und Calvin Klein zu unterlassen.
Die Axel Springer SE klagte gegen die Betreiber des Adblockers „AdBlock Plus“ wegen Verletzung von Urheberrechten durch das Browser-Plugin. Das OLG Hamburg hat nun entschieden, dass diese Ansprüche unberechtigt sind.
Mit der geplanten Einführung des Widerrufsbuttons ginge ein erheblicher Umstellungsaufwand für Händler und Anbieter von Online-Shops und Apps einher.
Das Metaverse vereint eine neue Stufe des Internets mit Blockchaintechnologie und der Ästhetik von Videospielen wahrnehmbar durch Virtual Reality und ergänzt um Augmented Reality. Hierbei kann vereinzelt der Eindruck entstehen, dass es sich beim Metaverse rechtlich um eine Art „wilder Westen“ handelt. Zumindest bezüglich des Urheberrechts soll dieser Beitrag aber aufzeigen, dass viele Fragen von den derzeit geltenden Regelungen bereits erfasst sind.
Der Bundesgerichtshof (BGH) legt dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zum urheberrechtlichen Begriff der Pastiche vor, um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Sampling zu klären.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem von HÄRTING Rechtsanwälten bereits am 14.7.2023 erstrittenen Beschluss (Az.: OVG 11 S 24/23) einen Anspruch der Veranstalterin eines Open-Air Festivals auf 50 Stunden durchgängiges Musikspielen bei seltenen Ereignissen nach der Ziffer 7.2 der TA-Lärm i. V. m. Ziffer 2 der Freizeitlärm-Richtlinie Brandenburg zugestanden. Die Interessen der Nachbarn hatten in diesem Fall zurückzustehen.