EuGH zur Speicherung von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke in der Cloud
Der EuGH hat am 24. März 2022 entschieden, dass auf eine zu privaten Zwecken erstellte Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks, das in einer Cloud gespeichert wird, die Ausnahme für „Privatkopien“ der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG anwendbar ist.
