Rückblick auf die Corona-Lockdowns: Albrecht Doering im Interview
Fünf Jahre nach Beginn des ersten Corona-Lockdowns: Rechtsanwalt Albrecht Doering im Gespräch über die rechtlichen Herausforderungen der Corona-Pandemie.

Fünf Jahre nach Beginn des ersten Corona-Lockdowns: Rechtsanwalt Albrecht Doering im Gespräch über die rechtlichen Herausforderungen der Corona-Pandemie.
Die Diskussion um einen Mindesttarif für Fahrten mit Plattformen wie Uber oder Bolt nimmt in Berlin zunehmend an Fahrt auf. Während die Einführung eines solchen Tarifs auf den ersten Blick nach einem Rückschlag für die Mietwagenbranche klingt, könnte sie auch neue Chancen eröffnen. Hintergrund ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das strenge Voraussetzungen für die Einführung eines Mindesttarifs vorsieht. § 51a PBefG erlaubt einen Mindesttarif nur, wenn dies zum Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses erforderlich ist. Doch was bedeutet das konkret für die Mietwagenbranche?
Prognoseentscheidungen der Behörden bei Mietwagenunternehmen stellen einen Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG dar. Daher reicht es nicht aus, dass die Behörde bloße Zweifel oder Verdachtsmomente anführt.
Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 8.6.2023 (C-50/21 - „Prestige and Limousine”) klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen (für die u.a. BOLT und UBER die Plattform stellen) einzig mit wirtschaftlichen Argumenten unzulässig ist.
In einem Fall über eine Lebensversicherung hat sich das OLG Dresden mit den Voraussetzungen einer Feststellungsklage und der Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen beschäftigt.
Im Gespräch mit Niko Härting zieht Albrecht Doering Bilanz und berichtet von den zahlreichen Themenfeldern, bei denen in den letzten Jahren Rat gefragt war – vom Mietrecht über das Versicherungsrecht bis zum Sozialrecht und Subventionsrecht, von Schulen und Kindergärten bis zu Kneipen, Bars, Clubs und Theatern.
Nach mehr als zwei Jahre schließen wir heute unsere kostenlose Corona-Helpline. Zeit für eine Schlussbilanz.
Neue Corona-Verordnungen begleiten die sich zuspitzende pandemische Lage. Gemeinsam mit ImPuls Brandenburg e.V. bieten wir eine kostenlose Online-Rechtsberatung, um eure rechtlichen Fragen nach Möglichkeit zu beantworten.
Die Überbrückungshilfe II soll Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler unterstützen. Es handelt sich hierbei um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie soll vor allem Corona-bedingte Umsatzrückgänge für die Monate September bis Dezember 2020 decken.
Hier finden Sie alle Coronahilfen auf einen Blick.
Neben der Überbrückungshilfe III wird als Alternative für Soloselbstständige die sogenannte „Neustarthilfe“ angeboten. Hiermit soll die besondere Situation von Soloselbständigen innerhalb der Schließungen und der Pandemie berücksichtigt werden.
Das BMAS arbeitet mit Hochdruck an einer gesetzlichen Grundlage für das Homeoffice. Im November 2020 erschien eine zweite überarbeitete Fassung eines Gesetzesentwurfes. Dieser Beitrag gibt einen Einblick in den aktuellen Entwurf.