Reseller haftet für Vertragspartner
Das LG Hildesheim hat im Urteil vom 09.01.2024 - 3 O 109/23 entschieden, dass ein Reseller, der Dienstleistungen seines Vertragspartners im eigenen Namen online vertreibt, für das Fehlen eines Kündigungsbutton auf der Website des Vertragspartners haftet.