OLG Hamm: Fotos von Privatjet verletzten Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 30.3.2023 entschieden, dass eine Verletzung des allgemeinen (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn ein Unternehmen Abbildungen für Werbezwecke nutzt auf denen ein Flugzeug abgebildet wird, dessen Halter aufgrund des zu erkennenden Luftfahrzeugkennzeichens (ggf. i.V.m. der Farbgebung) eindeutig identifizierbar ist. Für den Fall, dass die Fotografien ohne entsprechende Einwilligung des betroffenen Unternehmens genutzt werden, sei die Befugnis des Unternehmens verletzt, selbst darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Namen des Unternehmens für Werbezwecke anderer zur Verfügung gestellt wird (OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2023, Az.: 4 U 130/21)
