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Philipp Schröder und Adrian Süess (Bühlmann Rechtsanwälte) beleuchten in einem kürzlich erschienenen Aufsatz, welche wesentlichen Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem deutschen AGB-Recht bestehen. Ausgehend davon zeigen sie B2B-Onlinehändlern auf, was diese beim Vertrieb ihrer Produkte zwischen der Schweiz und Deutschland in Bezug auf die B2B-AGB berücksichtigen sollten.

Unterstellung von B2B-AGB unter Schweizer Recht immer beliebter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind im heutigen Wirtschaftsverkehr weit verbreitet. Gerade im Onlinehandel ist kaum ein Anbieter zu finden, der keine AGB einsetzt. Sowohl in Geschäftsbeziehungen zwischen professionellen Marktteilnehmern (B2B) als auch zwischen Anbietern und Verbrauchern (B2C) werden standardisierte Vertragsklauseln verwendet.

Im grenzüberschreitenden B2B-Onlinehandel bevorzugen es Schweizer Unternehmen verständlicherweise, das Schweizer Recht für anwendbar zu erklären. Seit einiger Zeit haben aber auch deutsche Unternehmen ihre Vorliebe für das schweizerische Rechtssystem entdeckt. Sie erhoffen sich durch eine Unterstellung ihrer Verträge unter das Schweizer Recht einen größeren Gestaltungsspielraum und die Möglichkeit, vorteilhaftere Regelungen zu vereinbaren. Insbesondere wollen die deutschen Unternehmen den strengen Verbraucherschutzvorschriften entgehen, die von den deutschen Gerichten größtenteils auch für den B2B-Bereich übernommen werden.

B2B-AGB im grenzüberschreitenden Onlinehandel

Vor diesem Hintergrund befassen sich Adrian Süess und Philipp Schröder in einem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „CH-D Wirtschaft“ der Handelskammer Deutschland Schweiz mit den wesentlichen Unterschieden zwischen dem schweizerischen und dem deutschen AGB-Recht. Darüber hinaus zeigen sie B2B-Onlinehändlern auf, was diese beim Vertrieb ihrer Produkte in Bezug auf die AGB berücksichtigen sollten. Namentlich legen sie dar, wie und wie weit die konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften gültig ausgeschlossen werden können und gehen der Frage nach, was gilt, wenn beide Seiten AGB verwenden und diese sich widersprechen.

Aufsatz zum Download

Der vollständige Artikel wurde in der April-Ausgabe (Nr. 4/2013) der Zeitschrift „CH-D Wirtschaft“ abgedruckt. Detailliertere Ausführungen zu den angesprochenen Themen finden Sie im Aufsatz, den wir Ihnen an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung der Handelskammer Deutschland Schweiz zum Download bereitstellen.