Die Anforderungen an Mietwagengenehmigungen in Berlin sind zuletzt deutlich gestiegen. Umso erfreulicher ist ein aktueller Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin: In einem von uns geführten Eilverfahren konnten wir für unsere Mandantin die Erteilung von Genehmigungen für insgesamt 17 Mietwagen erreichen. Der Fall zeigt, dass sich eine kritische Prüfung ablehnender Entscheidungen des LABO lohnen kann.
Wer derzeit in Berlin eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen beantragt, hat es nicht leicht. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) prüft Neuanträge streng, insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Die Senatsverwaltung begleitet diesen Kurs mit einer klaren politischen und administrativen Linie gegen illegale Strukturen im Mietwagengewerbe.
Dass eine ablehnende Entscheidung des LABO dennoch nicht das letzte Wort sein muss, zeigt ein aktuelles von uns geführtes Verfahren: Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnten wir für unsere Mandantin die Erteilung von Genehmigungen für insgesamt 17 Mietwagen erreichen.
Berlin verschärft seit Jahren den Vollzug
Die Senatsverwaltung spricht selbst von der „Bekämpfung illegaler Strukturen im Mietwagengewerbe“. Bereits 2024 wurden sämtliche bei den großen Vermittlungsplattformen registrierten Mietwagen einer Bestandsüberprüfung unterzogen. Nach Angaben des LABO wurden dabei 1.661 Fahrzeuge beanstandet.
Im April 2025 zog die Senatsverwaltung eine noch deutlichere Bilanz: Allein im Jahr 2024 seien 74 Genehmigungen von Mietwagenunternehmen mit insgesamt 1.427 Fahrzeugen widerrufen und 143 Anträge neuer Mietwagenunternehmen mit insgesamt 1.917 Fahrzeugen abgelehnt worden. Zugleich verwies die Verwaltung auf zahlreiche für das LABO erfolgreiche Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht.
Die Senatsverwaltung erklärte dazu, die verschärften Maßnahmen sollten es ermöglichen, „unseriöse Akteure konsequent aus dem Verkehr zu ziehen“.
Der Zahlenvergleich zeigt, wie stark sich der Berliner Mietwagenmarkt in kurzer Zeit verändert hat: Waren nach Angaben des Landes im Dezember 2023 noch 4.498 Mietwagen konzessioniert, waren es im März 2026 nur noch 1.656.
Auch die Gerichte stellen hohe Anforderungen
Hinzu kommt eine inzwischen anspruchsvolle Rechtsprechung zu den Genehmigungsvoraussetzungen.
Besonders im Mittelpunkt steht die finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 13 Abs. 1 PBefG in Verbindung mit § 2 PBZugV. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erst im Mai 2026 klargestellt, dass es nicht zwingend genügt, lediglich den gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalmindestbetrag nachzuweisen.
Die Genehmigungsbehörde darf vielmehr prüfen, ob das Unternehmen über ausreichende Mittel verfügt, um den Betrieb auch bei anfänglich fehlender Rentabilität ordnungsgemäß aufnehmen und führen zu können. Auch Vermögensnachweise dürfen auf ihre Plausibilität, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit überprüft werden.
Für Antragsteller bedeutet dies: Eine auf den ersten Blick ausreichende Eigenkapitalbescheinigung kann inzwischen erst der Beginn der Prüfung sein.
17 Genehmigungen trotz ablehnender Entscheidung des LABO
In dem nun von uns geführten Verfahren hatte das LABO die beantragten Genehmigungen nicht erteilt. Für unsere Mandantin stand damit nicht nur eine verwaltungsrechtliche Frage im Raum. Ohne Genehmigung konnte der geplante Geschäftsbetrieb mit den vorgesehenen Fahrzeugen nicht aufgenommen werden.
Ein Abwarten auf den Abschluss eines regulären Hauptsacheverfahrens war daher keine wirkliche Option.
Wir haben deshalb kurzfristig gerichtlichen Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Anspruch genommen.
Entscheidend war dabei, die Auseinandersetzung nicht abstrakt über das Geschäftsmodell eines plattformvermittelten Mietwagenunternehmens zu führen. Im Mittelpunkt standen vielmehr die konkrete wirtschaftliche Planung der Betriebsaufnahme, die vorhandenen finanziellen Mittel, die tatsächlich entstehenden Kosten und die Frage, welche Anforderungen das Gesetz an einen neu aufzunehmenden Mietwagenbetrieb überhaupt stellt.
Gerade bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit besteht die Gefahr, dass aus einer abstrakten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Anforderungen entwickelt werden, die sich so weder aus dem PBefG noch aus der PBZugV ergeben. Umso wichtiger ist es, die behördliche Berechnung im Einzelnen nachzuvollziehen und tatsächliche Kosten, Kapitalbedarf und geplanten Betriebsaufbau sauber voneinander zu trennen.
Mit Erfolg: Für unsere Mandantin konnten im Eilverfahren die begehrten Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit insgesamt 17 Mietwagen erlangt werden.
Eine Ablehnung sollte genau geprüft werden
Der Berliner Senat und das LABO haben den Kontrolldruck auf das Taxi- und Mietwagengewerbe in den vergangenen Jahren erheblich erhöht. Dass rechtswidrige Personenbeförderung konsequent verfolgt wird, steht dabei nicht in Frage.
Die verschärfte Verwaltungspraxis darf aber nicht dazu führen, dass auch Unternehmen, die die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen, aufgrund zusätzlicher oder überspannter Anforderungen vom Markt ferngehalten werden.
Gerade die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Anforderungen an den Betriebssitz, Fragen der Zuverlässigkeit und die konkrete Ausgestaltung des Geschäftsbetriebs sind inzwischen regelmäßig Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen mit dem LABO.
Unser aktuelles Verfahren zeigt: Auch unter den derzeit hohen Anforderungen können Mietwagengenehmigungen in Berlin durchgesetzt werden.
Wer einen ablehnenden Bescheid erhalten hat oder bereits während des Genehmigungsverfahrens mit weitreichenden Nachforderungen des LABO konfrontiert wird, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Anforderungen tatsächlich gesetzlich vorgesehen sind – und welche nicht. In zeitkritischen Fällen kann dabei auch der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz eine entscheidende Rolle spielen.