10 Mietwagengenehmigungen im Widerspruchsverfahren: Erneuter Erfolg in Berlin
Nach unserem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnten wir nun für eine weitere Mietwagenflotte die Erteilung von Genehmigungen für insgesamt 10 Fahrzeuge erreichen – diesmal bereits im Widerspruchsverfahren. Im Mittelpunkt stand erneut die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Der neue Fall bestätigt unseren Ansatz, die behördlichen Anforderungen an den gesetzlichen Vorgaben und den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs zu messen.