Das rechtliche Topthema des Jahres 2014 im E-Commerce wird ohne Zweifel die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) nebst den sich daraus ergebenden Folgen sein. Noch immer scheint die Vorstellung zu herrschen, dass sich für die deutschen Onlinehändler nicht viel ändert. Doch das ist ein Irrtum. Zwar mögen die Änderungen für Shopbetreiber in Mitgliedstaaten, die bisher ein weniger strenges Verbraucherrecht hatten, gravierender sein. Doch auch in Deutschland ändern sich nicht nur einige Details. Das Umsetzungsgesetz wird zum 13.6.2014 in Kraft treten und weitreichende Folgen auch für das Widerrufsrecht und dessen Ausübung durch den Verbraucher haben. Im Folgenden soll es einerseits um die neue Pflicht des Unternehmers gehen, den Verbraucher über ein aktuelles Muster für ein Widerrufsformular zu informieren, und anderseits um die Möglichkeit, den Widerruf online zu erklären.