BGH stärkt Fotografenrechte: Auskunftsanspruch und weitere angemessene Beteiligung
Der BGH hat am 18.06.2025 (Az. I ZR 82/24) ein Urteil zur Auskunftspflicht des entgeltlichen Lizenznehmers gegenüber dem Urheber nach § 32d UrhG erlassen. Dabei betont der BGH, dass der Entfall der Auskunftspflicht wegen eines „nachrangigen Beitrags“ maßgeblich von der werblichen Bedeutung des Werks für den Produktabsatz abhängt.
