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Wichtige Änderungen im kanadischen Markenrecht (Update 2023)
 
Am 17.6.2019 tritt Kanada wichtigen internationalen Abkommen bei, u.a. dem Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken und dem Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Nizza-Klassifikation). Die damit verbundenen Anpassungen sind eines der bedeutsamsten Änderungen im kanadischen Markenrecht der letzten 50 Jahre.
Zu den wichtigen Änderungen ab dem 17.6.2019 gehören:
  • Die Einreichung einer Markenanmeldung durch eine sog. internationale Registrierung (IR) ist möglich, ohne dass ein Vertreter in Kanada bestellt werden muss.
  • Vereinfachtes Anmeldeverfahren: Die Angabe, auf welcher Grundlage (proposed use/foreign use) die Anmeldung beruht, ist nicht mehr erforderlich.
  • Das Erfordernis eine Benutzungserklärung („declaration of use“) im Anmeldeverfahren einzureichen, entfällt. Damit können auch solche Marke eingetragen werden, die noch nicht in Benutzung sind.
  • Die Schutzdauer einer Marke wird von 15 auf 10 Jahre herabgesetzt.
  • Anmelde- und Verlängerungsgebühren steigen mit der Klassenanzahl.