Webinare im 1. Halbjahr 2025
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Die Speicherung und Nutzung von Bonitätsdaten unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Nutzung von Bonitätsdaten durch Unternehmen kann dabei in zwei Richtungen erfolgen: Zum einen greifen Unternehmen auf Bonitätsauskünfte zu, um Risiken bei der Vertragsvergabe abzuschätzen. Zum anderen melden sie selbst Daten an die SCHUFA Holding AG, um das Gesamtsystem mit Informationen zu versorgen.
Der European Health Data Space (EHDS) bringt neue Regelungen zur Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten. Besonders die Sekundärnutzung birgt datenschutzrechtliche Herausforderungen.
Kollektivvereinbarungen, insbesondere Betriebsvereinbarungen, sind nur dann eine taugliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten, wenn diese hohen Anforderungen genügen. Diese Kernaussage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens getroffen.
Der Data Act verändert, wie Hersteller und Nutzer mit Daten umgehen – auch bei scheinbar einfachen Szenarien wie Crash-Reports. Was heißt das konkret? Für die aktuelle Ausgabe des IT-Rechtsberaters haben Dr. Martin Schirmbacher und Marcus Czempinski zusammengefasst, was der Data Act für einen vergleichsweise banalen Usecase heißt.
Unzulässige Überwachung: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmerin wegen anlassloser Videoüberwachung für wirksam erklärt.
Mit Urteil vom 26.09.2024 hat das Arbeitsgericht Duisburg entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz gem. Art 82 DSGVO in Höhe von 10.000,00 EUR hat, weil sein Arbeitgeber unerlaubt Gesundheitsdaten an Dritte weitergeben hat (ArbG Duisburg, Urt. v. 26.09.2024, Az. 3 Ca 77/24)
Mit der Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in nationales Recht kommen auf viele Unternehmen neue gesetzliche Herausforderung zur Umsetzung der eigenen IT-Sicherheit zu. Die Anforderungen betreffen nicht mehr nur KRITIS-Unternehmen, sondern auch sogenannte besonders wichtige und wichtige Einrichtungen. Damit sind deutlich mehr Unternehmen erfasst, als dies bei den Vorgängerregelungen der Fall war. Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Bedrohungslagen durch Cyber Incidents gerade auch in Deutschland stetig zu. Daher haben Unternehmen unabhängig von NIS2 ein Interesse daran, die eigene Cyber-Abwehr technisch und organisatorisch zu optimieren. Die neuen gesetzlichen Vorgaben können Anlass und Richtschnur hierfür bieten.