BGH zu IDO-Verfahren: Keine Eintragung – keine Vollstreckung
Der Abmahnverein IDO hat seine erste schwere Schlappe vor dem BGH einstecken müssen. Aufgrund der fehlenden Eintragung als qualifizierter Wirtschaftsverband kann der IDO nicht mehr aus den von ihm erwirkten Urteilen oder einstweiligen Verfügungen vollstrecken.
