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Es waren unschöne Szenen, die sich in Düsseldorf und Karlsruhe abspielten. Entscheidungsspiele, die über Auf- und Abstieg in den deutschen Fußballprofiligen entscheiden, entwickeln immensen Stress, nicht nur bei den beteiligten Mannschaften, sondern auch den Zuschauern.
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Immer wieder behaupten die für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden, allen voran das ULD, dass der Webseitenbetreiber für eine datenschutzrechtswidrige Verarbeitung von Daten über den Like-Button von Facebook verantwortlich ist.
Diese Auffassung ist falsch. Selbst, wenn die Datenverarbeitung über den Like-Button nicht mit deutschem Datenschutzrecht in Einklang zu bringen sein sollte, ist der Webseitenbetreiber jedenfalls nicht verantwortlich, was sich bei näherer Betrachtung der Funktionsweise und der Rechtslage zeigt.
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Prof. Niko Härting und Professor Dr. Jochen Schneider stellen in Ihrem neuen Beitrag in der Zeitschrift für Datenschutz fest, dass das geltende Datenschutzrecht nicht internettauglich ist und heben hervor, warum sie der Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung enttäuscht hat.
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Die Veranstaltung von Gewinnspielen in den sozialen Netzwerken ist für viele Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument geworden. In der Praxis zeigen sich jedoch vielfach rechtliche Unsicherheiten. Neben einer ganzen Reihe gesetzlicher Regelungen, bestehen auch Vorgaben der Anbieter sozialer Medien. Wir beantworten einige der wesentlichen Punkte, die beachtet werden müssen.
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Das Gesetz zur #Buttonlösung ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und kommt zum 1.8.2012 - t.co/b6oBdqa9
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WIEDERHOLUNGSSPIEL! RT @freinholz: Darum muss Düsseldorf nochmal gegen Hertha antreten t.co/nGv3fqmu #Relegation



