„Digital Native“: jung, dynamisch – diskriminierend?
Mit Urteil vom 07.11.2024 hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 17 Sa 2/24) entschieden, dass Bezeichnungen in einer Stellenanzeige wie „Digital Native“, „Teambuddy“ oder „dynamisch“ eine Altersdiskriminierung darstellen können.
