Webinare im 2. Halbjahr 2023 (Update)
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In seiner Entscheidung vom 27.01.2023 erkennt das Landesarbeitsgericht Stuttgart, dass die Auswertung von Daten betrieblicher Kommunikationsmittel (bspw. E-Mail, WhatsApp) bei gestatteter Privatnutzung nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Am 11.05.2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Am 02.07.2023 tritt das Gesetz in Kraft treten. Das neue Gesetz hat zum Ziel, den bisher lückenhaften und unzureichenden Schutz hinweisgebender Personen auszubauen und die inzwischen überfällige EU Whistleblower-Richtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in deutsches Recht umzusetzen.