Die neue Corona-Insolvenzantragsfrist bei Überschuldung
Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist, die im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen wurde, galt zunächst nur bis zum 30.09.2020.

Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist, die im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen wurde, galt zunächst nur bis zum 30.09.2020.
Der neuartige Corona-Virus hat das Kulturleben nahezu lahmgelegt. Die Auswirkungen auf Clubs, Live-Sektor und Kulturschaffende sind verheerend.
Per Pressemitteilung teilte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 16. März mit, dass eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für von dem Corona-Virus finanziell stark betroffene Unternehmen erlassen werden soll.
Um die Verbreitung des neuartigen Corona Virus In Deutschland einzudämmen, haben sich die Behörden entschieden, Veranstaltungen zu verbieten. Im Folgenden zeigen wir auf, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten.