Müssen sich Berliner Betriebe (anlasslose) Kontrollen gefallen lassen?
Die neue Arbeitsschutzverordnung vom Januar 2021 und Maßnahmen des Berliner Senats - rechtmäßiges Vorgehen oder fragwürdige Praxis?

Die neue Arbeitsschutzverordnung vom Januar 2021 und Maßnahmen des Berliner Senats - rechtmäßiges Vorgehen oder fragwürdige Praxis?
In Folge 14 von HÄRTING.fm sprechen Maya und Martin mit Lasse Konrad, der unser Data-Litigation-Team leitet, über den richtigen Umgang mit Anfragen von Datenschutzbehörden. Lasse berichtet aus seiner täglichen Praxis und den gewöhnlichen und ungewöhnlichen Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden landauf und landab und erklärt, warum nicht zu reagieren nur sehr selten eine probate Strategie ist.
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Lasse Konrad im Interview bei der Stadionwelt
Hier die Aufzeichnung vom 02.12.2022 ansehen
Wer in den vergangenen Monaten im Kino war hat bestimmt schon den Trailer gesehen oder in den letzten zwei Wochen den Film vielleicht auch selbst –„Top Gun: Maverick“. Doch das Filmstudio Paramount Pictures sieht sich derzeit einer großen Klage wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung ausgesetzt. Hinter der Klage gegen das Filmstudio von „Top Gun: Maverick“ stehen die Erben des Autors, der mit einem Zeitungsartikel in den 1980ern die Geschichte des originalen Films inspirierte. Für Paramount Pictures nicht ist dies Verfahren ganz unwichtig - sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssten sie wohl nicht nur eine sehr hohe Geldsumme an die Erben zahlen, sondern könnten sogar die Rechte an weiteren "Top Gun"-Produktionen verlieren.
Wieso sollte man einen Filmtitel als Marke anmelden und welchen Schutzumfang bietet eine solche Marke?
So gut wie jeder kennt originelle und nahezu unverwechselbare Filmtitel wie beispielsweise „Fack Ju Göthe“, weshalb auch eben solche Filmtitel mit einem hohen Wiedererkennungswert mit ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Medienunternehmens sind. Daher ist es gerade in unserem heutigen Zeitalter von Multimedia und Marketing wichtiger denn je, die eigenen Filmwerke durch attraktive und unverwechselbare Namen aus der Vielzahl von unzähligen Filmwerken hervorzuheben.
Der EuGH hat am 16.7.2020 erneut ein wegweisendes Urteil für den Grundrechtsschutz von Unionsbürgern gesprochen und das von der Kommission mit den USA verhandelte Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ für nichtig erklärt (EuGH, Urt. v. 16.7.2020 – C-311/18). Für Unternehmen, die auf Dienste von US-Anbietern zurückgreifen, kommt großer Handlungsbedarf zu.
Muss die Vergütung nachträglich angepasst werden, wenn der Erfolg eines Werkes unerwartet hoch ausfällt?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil entschieden (Urt. v. 15.06.2021, Rs. C-645/19), dass nicht nur die sog. federführende Datenschutzbehörde ihre Befugnis, ver-meintliche Verstöße gegen die DSGVO vor einem Gericht eines Mitgliedstaats geltend zu machen, ausüben kann. Vielmehr kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine andere nationale Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen ein Verfahren in die Wege leiten.
Fast ein Jahr später nach dem Schrems II Urteil des EuGHs vom 16. Juli 2020 folgt nun die Ankündigung.