It Wasn’t Me – Fingerpointing nach Cyberattacken
In der dritten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt Lasse Konrad, Partner bei Härting Rechtsanwälte, drei Streitigkeiten vor, die im Anschluss von Cyber-Angriffen entstanden sind.

In der dritten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt Lasse Konrad, Partner bei Härting Rechtsanwälte, drei Streitigkeiten vor, die im Anschluss von Cyber-Angriffen entstanden sind.
Folge 63 ist ein Annex zu der Staffel IP@HÄRTING|fm und es geht um unseren Schwerpunkt im Filmrecht. Mit Lasse Konrad spreche ich über sein Steckenpferd, das Filmrecht und unser Team Film. Anlass ist ein größeres Abendevent bei uns in der Kanzlei, bei der Tim Lienhard und Jamila Wenske über Ihre Erfahrungen in der Produktion sehr unterschiedlicher Filme berichteten.
Erfahren Sie am 19. September im Borsighaus, wie NIS2 und Datenschutz Ihr Unternehmen bei Cyberangriffen schützen können.
In Folge 53 sprechen Christof Elßner und Martin Schirmbacher mit dem Kollegen Dr. Joseph Schwartz über alternative Streitbeilegungsverfahren - insbesondere über Schiedsgerichte.
Donnerstag ist Webinartag! Jetzt kostenlos anmelden.
Update April: Donnerstag ist Webinartag! Wegen der 4-Tage-Woche haben sich die Termine verschoben.
In Folge 36 von HÄRTING.fm sprechen wir über Cyberattacken. Martin Schirmbacher und Lasse Konrad diskutieren mit Nicole Beranek Zanon von HÄRTING Schweiz anhand konkreter Beispiele aus der Praxis, welche rechtliche (und tatsächliche) Fragen sich bei Ransomware-Attacken stellen.
Lasse Konrad spricht im Interview mit dem Magazin com! professional der Ebner Media Group über (insbesondere datenschutzrechtliche) Haftung bei Cyberangriffen: Wer, von wem, weshalb, woraus.
Hier erfahren Sie mehr zu den anstehenden Webinaren im 2. Halbjahr 2022.
Wir von HÄRTING.fm blicken zurück auf ein spannendes und ereignisreiches Jahr und besprechen die Highlights aus den Bereichen E-Commerce, Datenschutz und IP.
Das OWiG und ein Streit an den Wurzeln europäischer und deutscher Rechtsprinzipien
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil entschieden (Urt. v. 15.06.2021, Rs. C-645/19), dass nicht nur die sog. federführende Datenschutzbehörde ihre Befugnis, ver-meintliche Verstöße gegen die DSGVO vor einem Gericht eines Mitgliedstaats geltend zu machen, ausüben kann. Vielmehr kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine andere nationale Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen ein Verfahren in die Wege leiten.