Interview mit Lasse Konrad in com! professional
Lasse Konrad spricht im Interview mit dem Magazin com! professional der Ebner Media Group über (insbesondere datenschutzrechtliche) Haftung bei Cyberangriffen: Wer, von wem, weshalb, woraus.
Lasse Konrad spricht im Interview mit dem Magazin com! professional der Ebner Media Group über (insbesondere datenschutzrechtliche) Haftung bei Cyberangriffen: Wer, von wem, weshalb, woraus.
Die neue Arbeitsschutzverordnung vom Januar 2021 und Maßnahmen des Berliner Senats - rechtmäßiges Vorgehen oder fragwürdige Praxis?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil entschieden (Urt. v. 15.06.2021, Rs. C-645/19), dass nicht nur die sog. federführende Datenschutzbehörde ihre Befugnis, ver-meintliche Verstöße gegen die DSGVO vor einem Gericht eines Mitgliedstaats geltend zu machen, ausüben kann. Vielmehr kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine andere nationale Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen ein Verfahren in die Wege leiten.
In Folge 14 von HÄRTING.fm sprechen Maya und Martin mit Lasse Konrad, der unser Data-Litigation-Team leitet, über den richtigen Umgang mit Anfragen von Datenschutzbehörden. Lasse berichtet aus seiner täglichen Praxis und den gewöhnlichen und ungewöhnlichen Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden landauf und landab und erklärt, warum nicht zu reagieren nur sehr selten eine probate Strategie ist.
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Lasse Konrad im Interview bei der Stadionwelt
"Ransomeware ist und bleibt die größte Bedrohung" - so schätzt nicht nur das BSI die Entwicklung im Bereich der CyberCrime im Jahr 2023 ein.
In Folge 36 von HÄRTING.fm sprechen wir über Cyberattacken. Martin Schirmbacher und Lasse Konrad diskutieren mit Nicole Beranek Zanon von HÄRTING Schweiz anhand konkreter Beispiele aus der Praxis, welche rechtliche (und tatsächliche) Fragen sich bei Ransomware-Attacken stellen.
"Die SCHUFA vor den EUGH oder: How to pimp my creditscore - Warum der erneute Abgesang auf den SCHUFA-Score verfehlt ist“ Kritische Anmerkungen zu den Schlussanträgen des Generalanwalts
Hier die Aufzeichnung vom 31.03.2023 ansehen
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Wer in den vergangenen Monaten im Kino war hat bestimmt schon den Trailer gesehen oder in den letzten zwei Wochen den Film vielleicht auch selbst –„Top Gun: Maverick“. Doch das Filmstudio Paramount Pictures sieht sich derzeit einer großen Klage wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung ausgesetzt. Hinter der Klage gegen das Filmstudio von „Top Gun: Maverick“ stehen die Erben des Autors, der mit einem Zeitungsartikel in den 1980ern die Geschichte des originalen Films inspirierte. Für Paramount Pictures nicht ist dies Verfahren ganz unwichtig - sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssten sie wohl nicht nur eine sehr hohe Geldsumme an die Erben zahlen, sondern könnten sogar die Rechte an weiteren "Top Gun"-Produktionen verlieren.