In seinem Beitrag in der Zeitschrift für Rechtspolitik befasst sich Dr. Ole Schröder mit der Frage, ob und in welchem Umfang die DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz auf den Deutschen Bundestag Anwendung finden.
Die Veröffentlichung greift eine verfassungs- und datenschutzrechtlich anspruchsvolle Schnittstelle auf: Der Bundestag ist Teil der staatlichen Ordnung, zugleich aber Ort parlamentarischer Willensbildung, politischer Kommunikation und demokratischer Mandatsausübung. Daraus ergeben sich besondere Fragen für die Anwendung allgemeiner Datenschutzvorgaben.
Der Beitrag ordnet die Tätigkeit des Parlaments datenschutzrechtlich ein und zeigt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im parlamentarischen Raum nicht ohne Weiteres mit klassischen Verwaltungsvorgängen gleichgesetzt werden kann. Gerade bei Abgeordneten, Fraktionen, Ausschüssen und der Bundestagsverwaltung stellen sich unterschiedliche Fragen zur Verantwortlichkeit, zur Rechtsgrundlage und zur Reichweite datenschutzrechtlicher Kontrolle.
Die Veröffentlichung ist damit ein wichtiger Beitrag zur Diskussion über Datenschutz im demokratischen Verfassungsstaat. Sie macht deutlich, dass Datenschutz auch im parlamentarischen Bereich eine zentrale Rolle spielt, zugleich aber mit der Funktionsfähigkeit des Parlaments und der freien Mandatsausübung in Einklang gebracht werden muss.