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Im Juli 2020 veröffentlichte die Französische Aufsichtsbehörde (CNIL) einen aktualisierten Leitfaden für die Datenaufbewahrung und Löschung.

Im Juli 2020 veröffentliche die Französische Aufsichtsbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) Leitlinien zur Datenaufbewahrung (Guide pratique – Les durées de conservation). In Zusammenarbeit mit dem Service interministériel des archives de France (SIAF) entwickelte die CNIL einen praktischen Leitfaden, welcher Fachleuten Unterstützung bei der Festlegung von Aufbewahrungsfristen für ihre Verarbeitung personenbezogener Daten bieten soll.

Dieser Leitfaden ersetzt die vorherigen Empfehlungen vom 11. Oktober 2005.Das Dokument ist in drei Hauptteile unterteilt: Das Prinzip der Begrenzung von Aufbewahrungsfrist, die Definition und Anwendung, sowie Eckpunkte für Aufbewahrungsfristen.

Die CNIL fasst zusammen, dass die Eckpunkte für die Aufbewahrungsfristen nach Sektoren geordnet sind. Die Aufbewahrungsfristen für die operative Datenbank und Zwischenarchivierung ergeben sich aus Gesetzes- oder Verordnungstexten, als auch von der CNIL empfohlenen Fristen. Diese Empfehlungen sind bisher jedoch nur in zwei seperaten Dokumenten „Référentiel“ auf der Homepage des CNIL zum Gesundheitssektor veröffentlicht worden (siehe Quellen).

 

Quellen: