Die Unvereinbarkeit zwischen Datenschutz und transparenter Information; wer hinter einem Domain-Namen steht, besteht nicht erst seit gestern und auch nicht erst seit der EU DSGVO.
Bis anhin aber hat die EU keine Handhabe gegen ICANN gehabt. Mit der EU DSGVO und dem in ihr in Art. 3 statuierten Auswirkungsprinzip ändert dies nun alles. ICANN wird in Zukunft in die Pflicht genommen und die berechtigte Frage nach Datenspahrsamkeit neu aufgeworfen.
Bereits mit dem ersten RAA (Registrar Accreditation Agreement) und den Vertraglichen Bindungen der ccTLD Registries, war Datenschutz ein zentraler Aspekt, der den Anforderungen an Datenschutz in der EU und auch in der Schweiz widersprach.
Vorderhand scheint die EU den Fokus auf ICANN gelegt zu haben, doch sind auch Registrare gut beraten, sich diesem Thema schnellstmöglich anzunehmen.
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