Neue Informationspflichten für den Handel: Schlecht gedacht, schlecht gemacht
Der „Green Deal“ – 2019 von Frau von der Leyen persönlich ausgerufen, verhieß Großes: Klimaneutralität bis 2050, Emissionshandel und Finanzierungshilfen in Milliardenhöhe. Nun folgte mit der „Empowering Consumers“-Richtlinie (EmpCo, 2024/825) ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel. So will es zumindest die Kommission verstehen. Neben einem Verbot von irreführender Green Claims regelt die Richtlinie umfassende neue Informationspflichten für Händler. Diese sollen bis März 2026 in nationales Recht gegossen werden und ab Ende September 2026 gelten. Konkret geht es zum Zwecke der Aufklärung der Verbraucher um Informationen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und freiwillige Herstellergarantien.