Webagenturen und das BFSG – Pflicht zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten?
Ab dem 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit digitaler Angebote in vielen Bereichen keine bloße Empfehlung mehr sein, sondern eine verbindliche rechtliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre Webseiten und mobilen Anwendung barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das für Webagenturen, die von diesen Unternehmen mit der Entwicklung solcher Webseiten beauftragt werden? Trifft sie selbst rechtlich eine Pflicht, diese Webseiten barrierefrei umzusetzen? Und wenn ja, können Unternehmen auch rückwirkend eine Nachbesserung bestehender Seiten verlangen?
