Risikoreiche Freizeitaktivitäten: Krank, aber ohne Lohn
Mit Urteil vom 22.05.2025 hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden, dass bei auftretenden Komplikationen nach einer Tätowierung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit besteht (Urt. v. 22.05.2025, Az. 5 Sa 284 a/24).
