Zwischen Geschmack und Gesetz: „Likör ohne Ei“ zulässig
Ein veganer Likör, der „wie Eierlikör schmeckt“, darf als „Likör ohne Ei“ beworben werden – solange dem Verbraucher vermittelt wird, dass es kein „Eierlikör“ im Sinne der EU- Spirituosenkategorien ist. Das hat das Landgericht Kiel mit Urteil vom 28.10.2025 (Az. 15 O 28/24) entschieden.