Kennwortpflicht in AGB bei SIM-Sperrung unwirksam
Der BGH hat im Urteil vom 23.10.2025 – III ZR 147/24 aus nachvollziehbaren Gründen entschieden, dass eine AGB-Klausel, die einen Mobilfunkkunden dazu verpflichtet, ein persönliches Kennwort anzugeben, wenn die SIM-Karte wegen drohender missbräuchlicher Nutzung oder wegen Verlust der SIM gesperrt werden soll, unwirksam ist.Das Gericht legte jedoch überraschend strenge Maßstäbe an den sogenannten „blue-pencil-test“ der betreffenden Klausel an. Die Klausel, die auch ohne den unwirksamen Satzteil noch einen Sinn ergeben hätte, wurde als nicht teilbar angesehen und daher in voller Gänze als unwirksam erachtet.