Genaue Prüfung des Alters… und der Anspruchsberechtigung
Das OLG Hamm hat im Urteil vom 03.04.2025 - 4 U 29/24 offensichtliches zur Auslegung des JuSchG bekräftigt und spannendes zu den Darlegungsanforderungen an die Mitbewerberstellung in einer Abmahnung entschieden.
