Das Geschäft mit der Totenasche
Das Kammergericht hat in seinem Urteil vom 3.4.2025 – 4 U 29/24 entschieden, dass eine Imagekampagne eines Bestatters mit falschen Behauptungen ausnahmsweise keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, da sie bereits keine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG darstellt.
