BAG: Kryptowährungen als Arbeitsentgelt zulässig
Mit Urteil vom 16. April 2025 (Az.: 10 AZR 80/24) entschied das Bundesarbeitsgericht erstmals, dass ein vertraglich vereinbarter Provisionsanspruch auch in der Kryptowährung Ether erfüllt werden kann, sofern dies objektiv im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Zu beachten sei, dass jener Teil des Arbeitsentgelts hiervon ausgenommen ist, der innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Dieser unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss weiterhin in Euro ausgezahlt werden.
