BAG: Keine Kündigung ohne Auslieferungsbeleg!
Mit Urteil vom 30.01.2025 (Az. 2 AZR 68/24) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Einlieferungsbeleg und der Sendungsstatus einer als Einwurf-Einschreiben verschickten Kündigung nicht geeignet sind, einen Anscheinsbeweis für den Zugang einer Kündigung zu begründen.
