Aus für den Betriebsratsvorsitzenden wegen unerlaubter E-Mail-Weiterleitung
Mit Beschluss vom 10.03.2025 entschied das Hessische Landarbeitsgericht, dass die unerlaubte Weiterleitung von beruflichen Inhalten an den privaten E-Mail-Account zu einem Ausschluss aus dem Betriebsrat führen kann. (Hessisches LAG, Urt. v. 10.03.2025, Az.: 16 TaBV 109/24).
