With a Little Help from My Friends – Den Data Act mit interdisziplinären Teams angehen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 6. Februar 2025 (Az. 15 U 43/24) sämtliche wettbewerbsrechtlichen Ansprüche der Herstellerin der bekannten „Geo-Cube“-Halsketten gegen drei über otto.de vertriebene Würfelketten abgewiesen. Es sah in den preisgünstigen Konkurrenzprodukten weder eine vermeidbare Herkunftstäuschung noch eine unlautere Rufausnutzung und stellte zugleich klar, dass der Schutzbereich des § 4 Nr. 3 UWG bei lediglich durchschnittlicher wettbewerblicher Eigenart eng gezogen bleibt.
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz wurde im Juli 2021 die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) in nationales Recht überführt. Bis zum 28. Juni 2025 müssen private Wirtschaftsakteure bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Die Pflichten, welche Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleistungsanbieter treffen sind umfangreich. Neben den spezifischen Vorgaben für die betroffenen Produkte, steht vor allem der Begriff der elektronischen Dienstleistung im Fokus. Denn dieser betrifft vordergründig den E-Commerce-Bereich.
Unser Gast Jan Kropp ist Rechtsanwalt und Leiter Konzerndatenschutz eines großen Stadtwerks, nämlich der swb AG aus Bremen. Die swb ist der große kommunale Energieversorger in Bremen und Umgebung, der die vollständige Wertschöpfungskette im Energiebereich abbildet. Die swb und damit Herr Kropp kommen auf verschiedene Weise mit dem Data Act in Berührung. Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne sprechen mit ihm über den Umgang mit dem Data Act in seinem Unternehmen. Dabei schauen wir zunächst darauf, welche Daten bei einem großen Stadtwerk denn überhaupt anfallen und welche Datenerhebung womöglich vom Data Act erfasst sind. Stadtwerke betrifft die neuen EU-Datengesetzgebung üblicherweise in Doppelrolle: Zum einen sind Stadtwerke häufig Hersteller bzw. Dateninhaber, zum Beispiel bei E-Ladesäulen oder häuslicher Ladeinfrastruktur. Auch beim Smart Metering kann ein Stadtwerk Dateninhaber sein. Andererseits sind Stadtwerke auch Energieerzeuger und je nach Ausgestaltung etwa bei Windenergieanlagen auch Nutzer. Um die verschiedenen Sichtweisen auf die EU Datenverordnung geht es in dieser Folge.
Die Bundesländer befinden sich auf dem Weg, die Überwachung der Einhaltung des BFSG durch eine einheitliche Marktüberwachungsbehörde zu regeln. Hier wird der aktuelle Stand und die Folgen dokumentiert.
Mit Urteil vom 16. April 2025 (Az.: 10 AZR 80/24) entschied das Bundesarbeitsgericht erstmals, dass ein vertraglich vereinbarter Provisionsanspruch auch in der Kryptowährung Ether erfüllt werden kann, sofern dies objektiv im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Zu beachten sei, dass jener Teil des Arbeitsentgelts hiervon ausgenommen ist, der innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Dieser unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss weiterhin in Euro ausgezahlt werden.
Das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht lädt am 13.06.2025 zum Gastvortrag "Datenschutz und DSGVO 2025 - Mut zu Reformen" von Prof. Niko Härting.
Das OLG Hamm hat im Urteil vom 03.04.2025 - 4 U 29/24 offensichtliches zur Auslegung des JuSchG bekräftigt und spannendes zu den Darlegungsanforderungen an die Mitbewerberstellung in einer Abmahnung entschieden.
Wir sprechen mit Tobias Kothy zum Data Act in der Automobilbranche. Herr Kothy ist Jurist und Leiter des Hauptstadtbüros des Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA). Mit ihm sprechen wir über das vernetzte Auto und Daten, die bei dem Betrieb des Autos anfallen, und wie diese Daten genutzt werden können. Wir sprechen darüber, wie der Datenaustausch zwischen Herstellern, Automobilnutzern und Werkstätten derzeit geschieht. Dabei gehen wir auf die Vorteile ein, die Vertragswerkstätten gegenüber freien Werkstätten und Ersatzteilhändlern haben. Gemeinsam mit Herrn Kothy analysieren wir, wie die Datenflüsse derzeit geschehen und welches Potenzial der Data Act hat, für mehr Durchlässigkeit zu sorgen. Es ist eine Forderung des GVA (und anderer Verbände), den Nutzern die Entscheidung zu überlassen, welche Sensordaten, die bei dem Betrieb des Fahrzeugs anfallen, wem zur Verfügung gestellt werden. Dies könne in der Praxis dazu führen, dass die Angebote von freien Werkstätten und deren Zulieferern verbessert werden können. Wir sprechen auch über die Grenzen, die der Data Act hat: Während sich Ansprüche auf das Auslesen von Daten aus dem Fahrzeug ohne Weiteres ableiten lassen, gibt es erhebliche Schwierigkeiten Ansprüche auf einen Schreibzugriff zu begründen. Dies wirft etwa Probleme auf, wenn es um das Speichern von Informationen im Fahrzeug geht. Deshalb fordern eine Reihe von Verbänden in der Autombilbranche eine sektrospezifische Regulierung von Fahrzeugdaten.
Mit Urteil vom 07.11.2024 hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 17 Sa 2/24) entschieden, dass Bezeichnungen in einer Stellenanzeige wie „Digital Native“, „Teambuddy“ oder „dynamisch“ eine Altersdiskriminierung darstellen können.
Die KI-VO verlangt von Unternehmen, nach besten Kräften für KI-Kompetenz zu sorgen. Doch was bedeutet das konkret? Was müssen Unternehmen jetzt tun? Die wichtigsten Punkte haben wir in dem folgenden Q&A für Sie zusammengefasst.
Andreas Aplien ist Gründer und Geschäftsführer von CoCoCO, einer offenen Integrationsplattform, die die Konnektivität in der Druckindustrie fördern soll. Ziel der Plattform ist die Überbrückung von unternehmensinternen Datensilos. Grenzen zwischen Abteilungen, Anbietern und Maschinen sollen so überwunden werden. Dabei soll der Data Act helfen, den Druckereien einen Anspruch auf Zugang zu bei dem Betrieb der Anlage anfallenden Daten gibt, soweit die Hersteller solche Daten erheben. Mit Andreas Aplien sprechen wir über den Data Act und die Möglichkeiten, die sich daraus für Printunternehmen bieten. Dabei gehen wir zunächst darauf ein, welche Player in der Druckbranche typischerweise Zugriff auf welche Daten bekommen. Dann richten wir den Blick daruaf, für welche Datenarten der Data Act hier zu einer Änderung führen kann und welche Reaktionen es insoweit aus dem Markt gibt. Schließlich sprechen wir über gängige Datenstandards in der Druckindustrie und inwieweit diese für verschieden Datentypen fruchtbar gemacht werden können. Außerdem geht es um die Frage, ob Hersteller für Schnittstellen für den Zugang zu Daten Kosten verlangen können. Hinweis: Wir verwenden Cookies, um Videos auf dieser Seite abzuspielen. Bitte aktivieren Sie diese in Ihren Browsereinstellungen.