Follow the Rechtsstaat Folge 73
In Folge 73 besprechen Niko Härting und Stefan Brink 3 spannende Gerichtsentscheidungen.
In Folge 73 besprechen Niko Härting und Stefan Brink 3 spannende Gerichtsentscheidungen.
Das LG Hildesheim hat im Urteil vom 09.01.2024 - 3 O 109/23 entschieden, dass ein Reseller, der Dienstleistungen seines Vertragspartners im eigenen Namen online vertreibt, für das Fehlen eines Kündigungsbutton auf der Website des Vertragspartners haftet.
Aufsichts- und Prüfungsverfahren der Kartellbehörden gehören für viele Unternehmen nicht zum Alltag. Wenn es dann doch dazu kommt, geht dies mit einer erheblichen Offenbarungspflicht gegenüber den Kartellbehörden einher; die den Behörden zur Verfügung zustellenden Informationen umfassen oft auch solche, die die viele Unternehmen zum Umfang ihrer Geschäftsgeheimnisse zählen würden. In der Praxis kann es aber dazu kommen, dass gerade derartige Informationen von den Kartellbehörden mit einigen Konkurrenten am Markt geteilt werden. Da die Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens aber gerade nicht in die Hand von Konkurrenten kommen sollte kommt es immer wieder zum Streit. Über einen solchen Fall verhandelte der Bundesgerichtshof vor kurzem unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
I. ISU - Unvereinbarkeit sportverbandlicher Vorabgenehmigungsregeln mit EU-Kartellrecht II. Super League - Unvereinbarkeit der derzeitigen Super League-Verbote durch FIFA und UEFA mit EU-Kartellrecht III. Royal Antwerpen (UEFA Home Grown Player rule) - Unvereinbarkeit der UEFA-Home-Grown-Regeln mit EU-Kartellrecht und Arbeitnehmerfreizügigkeit
Am 17.2.2024 trat der „Digital Services Act“ (VO (EU) 2022/2065, kurz „DSA“) vollständig in Kraft. Schon im letzten Jahr haben wir hierzu umfassend berichtet. Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht hat uns der DSA schon beschäftigt, etwa hinsichtlich notwendiger Werbekennzeichnungen. Dieser Beitrag schließt sich hieran an und behandelt die Regulierung sog. Dark Patterns durch den DSA.
Frankreich hat das Loi de vigilance, Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU sollte in dieser Woche eine Lieferkettenrichtlinie bekommen. Mangels Mehrheit im Ministerrat liegt die Abstimmung nun aber zunächst auf Eis.
Nach einer neuen Untersuchung der EU-Kommission drohen Influencern in Zukunft häufiger Abmahnungen.
Zurückhaltend, zeitlos und filigran: der 2023 aufgekommene Trend in der Modewelt ist schlicht und vermeidet pompöse Abbildungen von Markenzeichen. Genau diese „Stille“ kann jedoch aus markenrechtlicher Sicht Probleme bereiten, denn auch Modeunternehmen der Quiet Luxury Branche sind nicht immun gegen Rechtsverletzungen. Es könnte ihnen sogar schwieriger fallen, sich mit ihren markenrechtlichen Ansprüchen durchzusetzen.
Was müssen Plattform zum Schutz des Urheberrechts alles beachten und welche Maßnahmen müssen sie dazu ergreifen? Das LG München I urteilte, dass Urheberinnen und Urheber jedenfalls nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Schadensersatz kann es dann noch oben drauf geben.
Mal wieder hat der BGH zu kartellrechtswidrigen Preisabsprachen unter Herstellern geurteilt. Die Entscheidung der Richter hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Automobilindustrie, sondern wird in allen Bereichen des Leasings relevant.
Wenn die Werbung für ein Produkt lauterkeitsrechtlich verboten wurde, muss der Schuldner das Werbematerials entfernen lassen.