Einordnung von Social Media-Aktivitäten als Influencer-Marketing oder Privatnutzung

Detaillierte Bewertungen über eine besonders negative Erfahrung mit der Leistung des Unternehmens können auf Interessenten abschreckend wirken. Aber muss ich mir als Unternehmer wirklich alles gefallen lassen und wie gehe ich gegen unrichtige/diffamierende Bewertungen vor und in welchem Rahmen kann ich meine Bewertungen fördern?
Im Dezember letzten Jahres rückte eine Meldung die Gaming-Welt weiter in den Vordergrund des Mainstream: Zwischen dem Entwickler des beliebten Battle-Royale „Fortnite“, Epic Games, und der US-amerikanischen Federal Trade Comission, die sowohl eine Wettbewerbs- als auch eine Verbraucherschutzbehörde ist, wurde ein rekordbrechender Vergleich in Höhe von 520 Millionen USD (ca. 473 Millionen EUR) geschlossen.
Mit dem Inkrafttreten der revidierten Vertikalbekanntmachung (VertBek) der Wett-bewerbskommission (WEKO) per 1. Januar 2023 haben Unternehmen nun ein Jahr Zeit, ihren Vertrieb den neuen Regelungen anzupassen. Neben Erleichterungen für die Gestaltung von Vertriebssystemen sieht die neue VertBek jedoch bei Preisemp-fehlungen strengere Regelungen als die EU vor.
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Der BGH hat entschieden, dass bei einem Zweitverstoß eine erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einem unbezifferten Vertragsstrafenversprechen nach dem „Hamburger Brauch“ ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Damit hat der BGH einen jahrelangen Streit um diese Rechtsfrage geklärt.
Bei der pauschalen Blickfangwerbung mit Rabatten für den Erwerb von Waren ist Vorsicht geboten.
LEGO hebt in Vorlesungen über das Geistige Eigentum regelmäßig sein Haupt. Viele Studierende, die ihren Schwerpunkt im IP-Recht ablegen, lernen schon früh, die Leitsätze von BGH - Klemmbausteine I-III zu singen. Nun gibt es neues Futter...
Seitdem die Datenschutz-Grundverordnung am Horizont des europäischen Rechtsrahmens auftauchte wird immer wieder vor einer „Abmahnwelle“ gewarnt. Massenhafte Abmahnungen durch Wettbewerber z.B. wegen kleinster Fehler in Datenschutzinformationen blieben bisher allerdings aus. Ein Grund hierfür könnte sein, dass lange Zeit stark umstritten war, ob Abmahnungen durch Wettbewerber nach der DSGVO überhaupt zulässig sind. Einer Vorlagefrage des BGH an den EuGH könnte nun abschließende Rechtssicherheit bringen.
Die Branche der Spielerberater- und vermittler im Fußball kämpft um ihren Ruf. Gierig, unseriös, unprofessionell sind die wohl häufigsten Attribute mit denen man die Branche in Verbindung bringt. Freilich trifft das nicht auf alle Angehörigen der Berufsgruppe zu.
Was müssen Corporate Influencer und ihre Arbeitgeber*innen rechtlich beachten? Martin Schirmbacher erklärt die Rahmenbedingung und beantwortet u. a. folgende Fragen: Welche Postings von Angestellten gelten als Werbung? Braucht ein Corporate Influencer ein Impressum, was muss da drin stehen und welche Unterschiede gibt es zwischen den Social Networks? Wer haftet für Rechtsverstöße angestellter Influencer? Wann sind Social Media Guidelines sinnvoll (und nötig) und was sollte da drin stehen?