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Der Berliner Senat beschloss am 21.07.2020 das Soforthilfepaket IV fortzuführen und den Anwendungsbereich deutlich auszuweiten.

Das bestehende Programm soll um 30 Millionen Euro aufgestockt und der Kreis der Antragsberechtigten erweitert werden. Das Programm richtet sich nunmehr an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich mit mindestens zwei Mitarbeitenden, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden und besonders hart von der Corona-Krise getroffen sind.

Die bisher vorgesehenen Maßnahmen, sowohl des Bundes als auch des Landes, haben in der Regel nur einen Förderzeitraum bis maximal Ende August 2020. Zudem werden kleine Unternehmen im Medien- und Kulturbereich mit 10 Mitarbeitenden oder weniger bisher nicht erreicht. Aus diesem Grunde wird das Programm der Soforthilfe IV nun auf diesen Bereich ausgeweitet.

Berlin hat traditionell einen besonders bedeutsamen und kleinteiligen Kulturbereich, dessen Einrichtungen zwar Wirtschaftsbetriebe sind, aber regelmäßig nicht renditeorientiert arbeiten. Der Kulturbereich ist vom Wegfall des Publikumsverkehrs wirtschaftlich existenziell getroffen und wird prognostisch auch am längsten betroffen sein. Entstandene Ausfälle können nach der Krise nicht nachgeholt werden. Dieser besonderen Situation soll nun mit der Fortsetzung und Ausweitung der Soforthilfe IV Rechnung getragen werden.