Regelmäßig warnen wir Mandanten, für die wir Marken anmelden, vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen für angebliche Markenanmelde- oder Registrierungsgebühren. Solche Schreiben haben stets einen offiziellen Anstrich; meist tragen sie nicht die tatsächlichen Namen der Markenämter, sondern ähnlich lautende Bezeichnungen in der Art von „Amt für geistiges Eigentum in Europa“ oder „World Intellectual Property Office“. Leider stirbt diese Betrugsmasche nicht aus und viele gehen den Betrügern nach wie vor auf den Leim und überweisen die dort geforderten teils sehr realistischen Beträge für die Anmeldung einer Marke.
Nun sind jüngst Täter solcher betrügerischen Mailings in Deutschland strafrechtlich verurteilt worden.
Im September 2024 hat nämlich das Landgericht München drei Angeklagte des gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs für schuldig befunden, weil sie irreführende Rechnungen an Anmelder von Unionsmarken versandt hatten. Sie wurden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt, die mit einer dreijährigen Bewährungsfrist ausgesetzt wurde. Darüber hinaus wurde die Einziehung von rund 200.000 Euro angeordnet – der Betrag, den sie erlangt hatten -, der den Opfern als Entschädigung zu Gute kommt.
Das EUIPO, das Amt bei welchem die Unionsmarken angemeldet und eingetragen werden, hält dies für einen wichtigen Präzedenzfall, da ein Strafgericht in einem EU-Mitgliedstaat erstmals entschied, dass die Versendung irreführender Zahlungsaufforderungen an die Betroffenen den Straftatbestand des Betrugs erfüllt. Die Entscheidung ebnet den Weg für laufende und künftige Ermittlungen und Anklagen in anderen Gerichtsbarkeiten.
Die Betrugsmasche bestand aus Briefen, die unter dem Namen „IP Register UG“ verschickt wurden und die offiziellen Gebührenrechnungen sehr ähnlich waren. Diese Schreiben enthielten einen „fälligen“ Gesamtbetrag, eine Zahlungsfrist und eine Bankverbindung. Zwischen November 2020 und April 2021 erhielten die Angeklagten von ahnungslosen Kunden Zahlungen in Höhe von rund 200.000 Euro.
In diesem Fall verurteilte das Gericht die Angeklagten wegen gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs. In einem ähnlichen Fall in Schweden im Jahr 2017 wurden die Angeklagten wegen schweren Betrugs verurteilt. Diese Fälle sind juristische Beispiele dafür, dass solches Handeln als Betrug zu bewerten ist.
Mitteilungen, die Sie im Zusammenhang mit ihren Markenanmeldungen erhalten, sollten stets sorgfältig geprüft werden. Wir teilen unseren Mandanten im Vorfeld mit, dass seriöse Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen nur über unsere Kanzlei weitergeleitet werden.
Wenn Sie Unionsmarken anmelden und verdächtige Mitteilungen erhalten oder irgendwelche Zweifel haben, können Sie sich zudem an CustomerCare@euipo.europa.eu wenden.