Mit Art. 28 der Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher – VRRL) verpflichtete die EU die Mitgliedsstaaten dazu, bis zum 13.12.2013 Änderungen ihres geltenden Rechts, die die Richtlinie umsetzen, zu beschließen und zu veröffentlichen. Diese Umsetzungsmaßnahmen sollten spätestens am 13.6.2014 in Kraft treten. Bulgarien verspätete sich mit dem Beschluss und der Veröffentlichung der Änderungen, weil das Parlament das Gesetz zur Änderung des Verbraucherschutzgesetzes erst am 10.7.2014 in zweiter Lesung verabschiedete. Diese Verspätung ist vielen Faktoren geschuldet, in erster Linie der schwankenden politischen Stabilität.