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Der Autokonzern Daimler wird verpflichtet, Informationen über einen klagenden Manager umfassend offenzulegen, wozu auch Erkenntnisse über interne Ermittlungen gehören.

 

 

 

Behörde: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Sanktion: Herausgabepflicht

Der Autokonzern Daimler wird verpflichtet, Informationen über einen klagenden Manager umfassend offenzulegen, wozu auch Erkenntnisse über interne Ermittlungen gehören. Vergebens versuchte Daimler zu argumentieren, dass sie die Anonymität von Hinweisgebern zu schützen hätten. Firmen und Beschäftigten ist oft nicht bewusst, wie umfassend dieses Auskunftsrecht ist. Es muss im «im Prinzip alles» das herausgegeben werden muss.

Quelle:

Urteil noch nicht veröffentlicht, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-des-landearbeitsgerichts-datenschutz-firmen-droht-prozesswelle.8316adb5-1ce0-472b-963e-2ed87682f4cd.html)