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Im August 2024 ist die KI-Verordnung in Kraft getreten und seit Februar 2025 treten schrittweise dessen Pflichten für Unternehmen in Kraft – Umfang und Intensität der Anforderungen sind abhängig davon, wie hoch das Risiko des konkreten KI-Systems sind und welche Rolle das Unternehmen in der KI-Wertschöpfungskette einnimmt.

Viele Unternehmen – insbesondere kleinere und mittlere – haben allerdings Schwierigkeiten, ausreichend Kapazitäten und Budget zur Herstellung ihrer KI-Compliance aufzuwenden – nicht zuletzt, weil viele Fragen zur Umsetzung der KI-VO noch unklar sind.

Inwieweit die KI-Verordnung die Besonderheiten kleiner, mittlerer und junger Unternehmen berücksichtigt, erläutern wir in unserem Beitrag „KMU, Start-ups und KI-Verordnung: Chancen und Vorteile“.

Kleinen und mittleren Unternehmen, die KI einsetzen wollen, soll nun das neue KI-Service Desk helfen. Doch wie hilfreich ist das Angebot wirklich? Und was bedeutet es konkret für Unternehmen, die Copilot zur Optimierung interner Prozesse einsetzen, mit KI ihre Logistik optimieren oder mithilfe von LLMs ihre SaaS-Produkte optimieren?

Das KI-Service Desk

Seit Juli 2025 bietet die Bundesnetzagentur mit dem neuen KI-Service Desk eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und solche ohne eigene Rechtsabteilung sollen bei der Umsetzung der KI-Verordnung (KI-VO oder AI Act) unterstützt werden.

Das KI-Service Desk soll mit einem Online-Portal folgenden Leistungen erbringen:

  • erste Einschätzung, ob die Anwendung durch das Unternehmen reguliert ist,
  • Unterstützung bei der Orientierung zu Transparenzpflichten, Risikoklassen und Verboten sowie
  • Erläuterungen zentraler Begriffe in verständlicher Sprache.
Warum bietet gerade die Bundesnetzagentur diesen Service an? Sie wird voraussichtlich nationale Marktaufsichtsbehörde für KI. Eine formale Benennung ist allerdings bisher noch nicht erfolgt: die Frist dafür endet allerdings bereits am 2. August 2025.

Parallel zum Angebot der Bundesnetzagentur plant übrigens auch die EU-Kommission ein eigenes „AI Act Service Desk“ und verfolgt mit dem KI-Pakt ein freiwilliges Frühstart-Programm für Unternehmen, die schon vor dem Stichtag mit der Umsetzung beginnen.

Was bietet das Service Desk – und was nicht?

Das Online-Portal der Bundesnetzagentur soll KMUs bei der Orientierung im „KI-Regulierungsdschungel“ unterstützen und umfasst vier zentrale Bausteine:

  • Selbsteinschätzungstool (Compliance-Kompass): Unterstützt bei der groben Einordnung, ob ein KI-System vom AI Act betroffen ist
  • Informationsangebot: Beinhaltet kompakte Erläuterungen zu Pflichten, Definitionen, Verboten und Beispielen
  • Kontaktfunktion: Möglichkeit, sich bei offenen Fragen direkt mit einer Anfrage an die Behörde zu wenden
  • Schulungen: Hilft mit Hinweisen zu kostenlosen Weiterbildungsangebote zur KI-Regulierung

Das Angebot kann ein guter erster Einstieg ein – das Service Desk ersetzt aber keine fundierte rechtliche Bewertung. Unternehmen sollten wissen:

  • Die Informationen sind unverbindlich, die Bundesnetzagentur übernimmt insbesondere keine rechtliche Haftung für die über das Portal erlangten Einordnungen
  • Das Selbsteinschätzungstool eignet sich ggf. für eine erste Orientierung – das kann bei eindeutigen Fällen hilfreich sein, für komplexe oder grenzwertige Szenarien eignet es sich hingegen nicht
Unternehmen, die KI-Tools von Drittanbietern einsetzen und dafür eine erste Orientierung suchen, finden hilfreiche Tipps in unserem Beitrag zum „Onboarding von KI-Tools“.

Was heißt das für Ihr Unternehmen?

Für KMU ist der KI-Service Desk ein sinnvoller Startpunkt und eine hilfreiche Orientierung. Wer damit KI-Compliance strategisch angehen will, sollte:

  • alle im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme systematisch erfassen und mit dem Compliance-Kompass prüfen,
  • die eigenen Rollen und damit einhergehende Pflichten klären (insb. Anbieter vs. Betreiber),
  • Mitarbeitende frühzeitig schulen und
  • interne Leitlinien erstellen und fortlaufend updaten.

Achtung: Je essenzieller aber das jeweilige KI-System für das Geschäftsmodell oder Produkt des Unternehmens beziehungsweise je kritischer die KI-Anwendung, desto eher sollten auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups sich juristisch fundiert beraten lassen und ihre Risikoabwägungen dokumentieren.

Übrigens: auch KMUs und Startups müssen angemessene Maßnahmen zur Sicherung der KI-Kompetenz im Unternehmen ergreifen – mehr dazu erfahren Sie in unserem „Q&A zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 KI-VO“ – und ob Sie in Ihrem Unternehme einen AI-Officer bzw. KI-Beauftragten brauchen, können Sie in diesem Beitrag nachlesen: „Brauchen Unternehmen einen KI-Beauftragten (AI Officer) für ausreichende KI-Kompetenz?“

 

Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der KI-Verordnung – mit klaren Einschätzungen, strukturierten Prozessen und praxistauglichen Tools. Gemeinsam analysieren wir, welche Rolle der KI-Service Desk in Ihrem Compliance-Ansatz spielen kann – und wo individuelle Beratung notwendig wird.

Ob SaaS, Plattformlösung oder eingebettete KI: Wir helfen, regulatorische Anforderungen sinnvoll und pragmatisch umzusetzen. Sprechen Sie uns an!