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GEMA klagt gegen das KI – Musiktool von Suno Inc wegen unzulässigerer Verarbeitung von geschützten Musikwerken

Die GEMA hat am 21. Januar 2025 Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno Inc. beim Landgericht München eingereicht. Anlass ist die Nutzung eines KI-gestützten Musiktools von Suno, das durch einfache Eingaben (Prompts) Audioinhalte erzeugt. Nach Auffassung der GEMA verarbeitet Suno dabei geschützte Musikwerke ohne die Zustimmung der Urheberinnen und Urheber und ohne eine angemessene Vergütung sicherzustellen (https://www.gema.de/de/w/pm-klage-gegen-suno).

Gestützt wird die Klage auf Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem GEMA-Repertoire, darunter Klassiker wie „Forever Young“ von Alphaville, „Atemlos“ von Kristina Bach, „Mambo No. 5“ von Lou Bega, „Daddy Cool“ von Frank Farian sowie „Cheri Cheri Lady“ von Modern Talking. Die GEMA erklärt nachgewiesen zu haben, dass die KI-generierten Inhalte von Suno Inc. den Originalwerken in Melodie, Harmonie und Rhythmus täuschend ähnlich sind.

Die von der GEMA veröffentlichten Sound-Schnipsel stützen diese Behauptung (https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik/ki-klage).

Die GEMA bemängelt, dass während Nutzerinnen und Nutzer für die Premium-Version des Suno-Tools eine Abogebühr zahlen, die eigentlichen Musikschaffenden leer ausgehen. Diese Praxis widerspreche den Grundprinzipien des Urheberrechts und stelle eine unzulässige Nutzung des kreativen Schaffens anderer dar. Die GEMA fordert daher eine faire Beteiligung der Rechteinhaber an der Wertschöpfung, die durch KI-generierte Inhalte entsteht.

Es spricht viel dafür, dass das KI-System (auch) mit dem Repertoire der GEMA trainiert wurde. Damit, spätestens jedoch mit dem Output dürfte das Vervielfältigungsrecht der Urheber (§ 16 UrhG) verletzt worden sein. Die Wiedergabe der fast identischen Songs verletzt auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), weswegen es nur konsequent ist, dass die GEMA eine Beteiligung ihrer Künstlerinnen an den Verwertungsrechten einfordert.

Mit der Klage setzt die GEMA erneut ein klares Signal an die gesamte Branche. Wie schon bei den Video- und Streamingplattformen strebt die GEMA – wie zuletzt auch gegen Open AI (https://www.gema.de/de/w/gema-erhebt-klage-gegen-openai) – eine grundsätzliche Regelung an, damit ihre Mitglieder auch im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz angemessen honoriert werden.