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Ab 11. Januar 2016 können nicht mehr nur Firmennamen und eingetragene Marken .swiss Domain-Namen registrieren, sondern neu auch

  • Produktnamen
  • Slogans
  • geografische Bezeichnungen
  • Fantasiename
  • Gattungsbegriffe
  • etc.

Die Gesuchstellenden müssen weiterhin einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz sowie einen klaren Bezug zur beantragten Internetadresse aufweisen.

Quelle: