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Wie spielen Data Act und DSGVO zusammen? Und welches sollte die zuständige Aufsichtsbehörde für den Data Act sein? Darum geht es in unserem Gespräch mit Dr. Jens Ambrock, der das Referat Wirtschaft und Behörden bei dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit leitet und Lehrbeauftragter für Datenschutz an der Uni Kiel ist.

Daten nutzen vs. Daten schützen: Wie steht ein Behördenvertreter grundsätzlich zum Data Act? Ist die Anordnung des Gesetzes, dass die DSGVO unberührt bleibt und im Zweifel sogar Vorrang genießt, eigentlich sinnvoll? Wie sollen Unternehmen damit umgehen, dass eine trennscharfe Abgrenzung Personenbezug vs. kein Personenbezug häufig nicht möglich ist?

Außerdem geht es um die für den Data Act zuständige Aufsichtsbehörde: Herr Ambrock sieht eine geteilte Zuständigkeit bei BNetzA und BfDI kritisch und sieht zunächst die Landesbehörden in der Pflicht. Überhaupt sei es europarechtlich schwierig, die DSGVO-Zuständigkeit von den Landesbehörden wegzuziehen.

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